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Die Compliance News der Woche künden von einem Immobilien-Leak in Dubai, einer möglichen Änderung des in Österreich derzeit geltenden Homeoffice-Gesetzes und KI-News aus dem Hause OpenAI mit dem Namen GPT-40. Es bleibt spannend.

Menschenrechte

Die österreichische Bundesregierung hat nun erneut die Entscheidung geschafft, eine Dreierliste für die im Herbst frei werdende Stelle Österreichs am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu erstellen, nachdem der Straßburger Richterwahlausschuss eine erste Version nicht akzeptiert hatte. Der Ausschuss der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, der die am meisten geeignete Person zur Wahl empfehlen soll, hatte die drei zum Hearing nach Paris Gereisten ohne Begründung nach Hause geschickt. Man hatte offenbar ein Problem damit, dass der nominierte Tiroler Verwaltungsrichter Gregor Heißl kein Höchstrichter ist. Wir hatten in den Compliance News darüber berichtet.

Nun hat sich ein alternativer Kandidat für Heißl gefunden: András Jakab, Professor für Verfassungs- und Verwaltungsrecht in Salzburg. Er hat die ungarische Staatsbürgerschaft, was aber kein Problem ist, denn die Staatsbürgerschaft des nominierenden Landes ist nicht notwendig. Mit Jakab, Kriebaum und Ohms hat man nun eine neue Dreierliste. Der Straßburger Ausschuss tritt wieder am 10. und 11. Juni in Paris zusammen. Dann soll eine Entscheidung fallen. (Presse)

Arbeitsrecht

Das Homeoffice-Gesetz, das seit 1. April 2021 die Arbeit zuhause gesetzlich regelt, soll nun auf ein Telearbeitsgesetz ausgedehnt werden. Der Gesetzesentwurf sieht auch das Arbeiten außerhalb der eigenen Wohnung oder des eigenen Hauses – etwa bei Angehörigen, in Bibliotheken oder im Kaffeehaus – vor, teilte das Wirtschaftsministerium nun mit. Die Begutachtungsfrist läuft bis 21. Mai.

Auf den Gesetzesentwurf haben sich Finanz- und Sozialministerium, die Träger der Unfallversicherung sowie die Sozialpartner und die Industriellenvereinigung geeinigt. Im Zuge der Novelle wurde der Unfallschutz erweitert, damit Arbeitnehmer:innen auch außerhalb ihres Wohnsitzes versichert sind. (standard.at)

Ethik

Pünktlich vor Europawahlenbeginn haben wichtige EU-Institutionen ein Ethikgremium eingerichtet. Nach Aufforderung des Europäischen Parlaments im September 2021, ein unabhängiges Ethikgremium zu schaffen, legte die Europäische Kommission im Juni 2023 einen Vorschlag für die Einrichtung eines interinstitutionellen Ethikgremiums vor. Jetzt ist der Abstimmungsprozesses zwischen den wesentlichen EU-Institutionen abgeschlossen: Mitte Mai soll das Ergebnis feierlich unterschrieben werden. Aber wie genau ist dieses Ethikgremium zu bewerten? Lesen Sie den Beitrag auf dem Portal der Presse.

Künstliche Intelligenz

Am vergangenen Montag präsentierte das KI-Unternehmen OpenAI sein neuestes "Baby", genannt GPT-40. Es wird gratis zugänglich sein und stellt eine KI dar, die sehr viel menschlicher ist als ihre Vorgänger. Sie soll Auge, Mund und Ohr sein - ein Omni-Modell, das auf natürliche Art Audio, Text und Video verarbeitet.

GPT-4o ist keine weitere neue Version des Chatbots. Auch keine KI-Suchmaschine, wie es in den neuesten Gerüchten gelautet hatte. Es gibt allerdings eine eigene Desktop-App (mit verbesserter Benutzer:innenoberfläche), die die bereits bekannten OpenAI-Systeme zu einem einzelnen Produkt vereint: Statt sich zu überlegen, wie Prompts so präzise wie möglich in ChatGPT-geeigneter Sprache formuliert werden, um das gewünschte Ergebnis zu bekommen, nähert sich die KI an die natürliche Sprache an. Man kann mit „ihr“ sprechen. Die KI bekommt Augen, Mund und Ohren. Egal, um welchen Content es sich in welcher Form auch immer handelt (Bilder, Links, Screenshots, Statistiken), GPT-4o kann sie verstehen bzw erkennen und Fragen dazu beantworten. (Presse)

Nur einen Tag nach der Vorstellung des neuen KI-Modells GPT-4o verlässt der Mitbegründer und Chef-Wissenschaftler von OpenAI, Ilya Sutskever, nun das Unternehmen. Er möchte sich einem anderen Projekt widmen, dem er viel Bedeutung schenkt, so teilt er selbst mit. Details wollte er aber vorerst nicht nennen. (Presse)

Das Social Media-Portal Tiktok, das für seine typischen Videos bekannt ist, möchte Beiträge, die von KI erstellt sind, künftig kennzeichnen. So wolle man die Verbreitung von Fake News unter den User:innen verhindern. Inhalte, die mit Tiktok-eigenen Effekten erstellt wurden, seien bereits gekennzeichnet, und auch von den Urheber:innen werde schon seit einem Jahr verlangt, dass sie bei realistischen KI-Darstellungen die Nutzer:innen informieren. Die Technologie für die Erkennung AI-generierter Bilder und Videos werde seit vergangenen Donnerstag eingesetzt und soll bald auch für reine Audio-Inhalte zur Verfügung stehen.

In den kommenden Monaten wird Content, der auf der Plattform kreiert wurde, mit sogenannten Content Credentials gelabelt, die nach dem Herunterladen auf dem Inhalt verbleiben. Dies soll dazu beitragen, KI-generierte Inhalte zu identifizieren, die auf Tiktok erstellt wurden. Andere Plattformen, die Content Credentials nutzen, können die Inhalte dann ebenfalls automatisch kennzeichnen. (taz.de)

Künstliche Intelligenz spielt heute auch im Arbeitsverhältnis eine große Rolle, im gesamten "Lifecycle" also. "Robo Recruiting" ist mittlerweile nicht unüblich in den vielen Personalabteilungen. Das meint etwa den automatisierten Bewerbungsprozess oder die KI-Analyse von Social-Media-Profilen in der Bewerber:innenauswahl. Auch automatisiertes Onboarding sowie Leistungsbeurteilung und Arbeitszeitplanung sind mithilfe von KI möglich.  Doch all diese AI-Anwendungen und mehr sind auch mit rechtlichen Fragen verbunden. Rechtsanwältin Karin Buzanich-Sommeregger geht in ihrem Gastbeitrag für den Standard darauf ein, welche Rechte Mitarbeitende in diesem Zusammenhang haben und worauf Unternehmen im Speziellen achten müssen.

Geldwäsche

Das neue Immobilien-Leak "Dubai unlocked" enthüllt Geldwäsche im Luxus-Emirat: Laut ZDF frontal wurde das Leak dem amerikanischen Thinktank Center for Advanced Defense Studies (C4ADS) übermittelt. ZDF frontal wertete die Daten gemeinsam mit Journalisten von insgesamt 73 Medien aus. Die geleakten Daten sollen Insights in die Eigentumsverhältnisse von Immobilien im Emirat Dubai bieten. Die Recherche wurde vom Organized Crime and Corruption Reporting Project (OCCRP) und der norwegischen Finanzzeitung E24 koordiniert.

Mehr als zwei Millionen Immobilienkäufe in Dubai konnte ZDF frontal aus den Jahren 2000 bis 2022 auswerten. Sie verdeutlichen einen starken Anstieg der Immobilienkäufe seit dem Corona-Jahr 2020: 2022 erreichte das jährliche Investitionsvolumen seinen Peak mit umgerechnet über 200 Milliarden Euro.

Cannabis-Konsument:innen könnten sich in Deutschland wegen Geldwäsche strafbar machen: Seit dem 1. April dürfen Erwachsene im Nachbarland Deutschland eine bestimmte Menge Cannabis besitzen und konsumieren. Für die Justiz bedeutet dies einiges an Aufwand: Verfahren müssen neu aufgerollt und Häftlinge tatsächlich entlassen werden. Aber es zeigt sich auch, dass viele Konsument:innen wegen Geldwäsche belangt werden könnten.

„Der Gesetzgeber wollte den Erwerb von Cannabis eigentlich straffrei stellen. Er hat dabei aber wohl übersehen, dass ihm der zu weit geratene Geldwäschetatbestand einen Strich durch die Rechnung macht.“ Dieser Umstand beweise nun erneut, dass der Gesetzgeber zwar gute Absichten bei der Teillegalisierung gehabt habe, aber die Umsetzung im Gesetz „eher suboptimal gelaufen“ sei, so der Direktor des Trierer Instituts für Geldwäsche- und Korruptionsstrafrecht, Mohamad El-Ghazi, in einem Gastbeitrag auf der juristischen Plattform „Legal Tribune Online“. Auf den ersten Blick lasse die Überschrift des Paragrafen 261 Strafgesetzbuch, nämlich Geldwäsche, vermuten, dass dieser nur bei dem Gegenstand „Geld“ zur Anwendung komme, das „reingewaschen werde“. Dem sei aber nicht so: Nach einer Reform des Geldwäschetatbestandes im Jahr 2021 sei dieser sehr weit gefasst worden und zu einem „Allwetter-Tatbestand“ geworden, sagt der Jurist. Es gelte seither für das Gesetz der „All-Crime-Ansatz“, was heißt: Jeder Gegenstand ist erfasst, der aus irgendeiner strafbaren Handlung herrührt, etwa Diebstahl oder Raub. (welt.de)

Autoren

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Mai</b>.</p><p style=\"\">Auf den Gesetzesentwurf haben sich Finanz- und Sozialministerium, die Träger der Unfallversicherung sowie die Sozialpartner und die Industriellenvereinigung geeinigt. Im Zuge der Novelle wurde der Unfallschutz erweitert, damit Arbeitnehmer:innen auch außerhalb ihres Wohnsitzes versichert sind. (<a target='_self' href=\"https://www.derstandard.at/story/3000000219045/geltungsbereich-des-homeoffice-gesetzes-soll-ausgeweitet-werden\">standard.at</a>)<br style=\"\"></p><h2>Ethik</h2><p>Pünktlich vor Europawahlenbeginn haben <b>wichtige EU-Institutionen ein Ethikgremium eingerichtet</b>.&nbsp;Nach&nbsp;Aufforderung des Europäischen Parlaments&nbsp;im September 2021, ein unabhängiges Ethikgremium zu schaffen, legte die Europäische Kommission im Juni 2023 einen&nbsp;Vorschlag&nbsp;für die <b>Einrichtung eines interinstitutionellen Ethikgremiums</b> vor. Jetzt ist der Abstimmungsprozesses zwischen den wesentlichen EU-Institutionen abgeschlossen: Mitte Mai soll das Ergebnis feierlich unterschrieben werden. Aber wie genau ist dieses Ethikgremium zu bewerten? Lesen Sie den <a target='_self' href=\"https://www.diepresse.com/18456984/wie-die-eu-zu-einer-ethischen-union-werden-will?utm_term=13052024&amp;utm_id=18457665&amp;utm_campaign=Rechtspanorama&amp;utm_medium=email&amp;_hsenc=p2ANqtz--FZmpISFZphjZwmX6F9C4UL6dZWmf0ajMcqLFLqQG_GMjJ1fn1EFOonUNywW4fLEHYQkb3zd-FekZe62q_C_EDWMWet7vDTYZtroKN0xTD6_9n6KQ&amp;_hsmi=87605081&amp;utm_content=Rechtspanorama%20Newsletter&amp;utm_source=hs_email\">Beitrag auf dem Portal der Presse</a>.</p><h2>Künstliche Intelligenz</h2><p>Am vergangenen Montag präsentierte das <b>KI-Unternehmen OpenAI</b> sein neuestes \"Baby\", genannt <b>GPT-40</b>.&nbsp;Es wird gratis zugänglich sein und stellt eine KI dar, die sehr viel menschlicher ist als ihre Vorgänger. Sie soll <b>Auge, Mund und Ohr</b> sein - ein <b>Omni-Modell</b>, das auf natürliche Art Audio, Text und Video verarbeitet.</p><p style=\"\">GPT-4o ist keine weitere neue Version des Chatbots. Auch keine KI-Suchmaschine, wie es in den neuesten Gerüchten gelautet hatte. Es gibt allerdings eine <b>eigene Desktop-App (mit verbesserter Benutzer:innenoberfläche), die die bereits bekannten OpenAI-Systeme zu einem einzelnen Produkt vereint</b>: Statt sich zu überlegen, wie Prompts so präzise wie möglich in ChatGPT-geeigneter Sprache formuliert werden, um das gewünschte Ergebnis zu bekommen, nähert sich die KI an die natürliche Sprache an. Man kann mit „ihr“ sprechen. Die KI bekommt Augen, Mund und Ohren.&nbsp;Egal, um welchen Content es sich in welcher Form auch immer handelt (Bilder, Links, Screenshots, Statistiken), GPT-4o kann sie verstehen bzw erkennen und Fragen dazu beantworten. 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Rechtsanwältin Karin Buzanich-Sommeregger geht in ihrem <a target='_self' href=\"https://www.derstandard.at/story/3000000219768/warum-kuenstliche-intelligenz-nicht-automatisch-ueber-kuendigungen-entscheiden-darf\">Gastbeitrag für den Standard</a> darauf ein, welche Rechte Mitarbeitende in diesem Zusammenhang haben und worauf Unternehmen im Speziellen achten müssen.</p><h2>Geldwäsche</h2><p style=\"\">Das neue <b>Immobilien-Leak \"Dubai unlocked\"</b> enthüllt Geldwäsche im Luxus-Emirat: Laut <a target='_self' href=\"https://www.zdf.de/nachrichten/politik/immobilien-leak-dubai-unlocked-geldwaesche-zdf-recherche-100.html\">ZDF frontal</a> wurde&nbsp;das Leak dem amerikanischen Thinktank Center for Advanced Defense Studies (C4ADS) übermittelt.&nbsp;ZDF frontal wertete die Daten gemeinsam mit Journalisten von insgesamt 73 Medien aus. Die geleakten Daten sollen <b>Insights in die Eigentumsverhältnisse von Immobilien im Emirat Dubai</b> bieten. Die Recherche wurde vom Organized Crime and Corruption Reporting Project (OCCRP) und der norwegischen Finanzzeitung E24 koordiniert.</p><p style=\"\">Mehr als zwei Millionen Immobilienkäufe in Dubai konnte ZDF frontal aus den Jahren 2000 bis 2022 auswerten. Sie verdeutlichen einen starken Anstieg der Immobilienkäufe seit dem&nbsp;Corona-Jahr&nbsp;2020: 2022 erreichte das jährliche Investitionsvolumen seinen Peak mit umgerechnet über 200 Milliarden Euro.<br style=\"\"></p><p style=\"\"><b>Cannabis-Konsument:innen könnten sich in Deutschland wegen Geldwäsche strafbar machen</b>:&nbsp;Seit dem 1. April dürfen Erwachsene im Nachbarland Deutschland eine bestimmte Menge Cannabis besitzen und konsumieren. Für die Justiz bedeutet dies einiges an Aufwand: Verfahren müssen neu aufgerollt und Häftlinge tatsächlich entlassen werden. Aber es zeigt sich auch, dass viele Konsument:innen wegen Geldwäsche belangt werden könnten.</p><p style=\"\">„Der Gesetzgeber wollte den Erwerb von Cannabis eigentlich straffrei stellen. Er hat dabei aber wohl übersehen, dass ihm der <b>zu weit geratene Geldwäschetatbestand einen Strich durch die Rechnung</b> macht.“ Dieser Umstand beweise nun erneut, dass der Gesetzgeber zwar gute Absichten bei der Teillegalisierung gehabt habe, aber die Umsetzung im Gesetz „eher suboptimal gelaufen“ sei, so der Direktor des Trierer Instituts für Geldwäsche- und Korruptionsstrafrecht,<i>&nbsp;</i>Mohamad El-Ghazi, in einem Gastbeitrag auf der juristischen Plattform „Legal Tribune Online“.&nbsp;Auf den ersten Blick lasse die Überschrift des Paragrafen 261 Strafgesetzbuch, nämlich Geldwäsche, vermuten, dass dieser nur bei dem Gegenstand „Geld“ zur Anwendung komme, das „reingewaschen werde“. Dem sei aber nicht so: Nach einer Reform des Geldwäschetatbestandes im Jahr 2021 sei dieser sehr weit gefasst worden und zu einem „Allwetter-Tatbestand“ geworden, sagt der Jurist. Es gelte seither für das Gesetz der <b>„All-Crime-Ansatz“</b>, was heißt: Jeder Gegenstand ist erfasst, der aus irgendeiner strafbaren Handlung herrührt, etwa Diebstahl oder Raub. (<a target='_self' href=\"https://www.welt.de/politik/deutschland/article251454084/Cannabisgesetz-Warum-sich-Cannabis-Konsumenten-wegen-Geldwaesche-strafbar-machen-koennen.html\">welt.de</a>)</p>","sidecolumn":null,"storiesmain":null,"storiesoverview":null,"headerimage":"<div class=\"card content-teaser clearfix \">\n <img src=\"/Themen/Aktuelles_Meinung/Aktuell/AdobeStock_104752853_1.jpg\" class=\"card-img\" alt=\"Compliance News, © Adobe stock Kaspars Grinvalds\">\n <div class=\"\">\n <div class=\"card-img-overlay\" title=\"© Adobe stock Kaspars Grinvalds\">\n <div class=\"card-header bg-white rounded-0 border-0 col-12 col-sm-11 col-md-8 col-lg-6\">\n <h1 class=\"card-title color-black\">Compliance News 15.5.2024</h1>\n </div>\n </div>\n </div>\n</div>\n","headertitle":"","stoerercontainer":null,"stoerercontainer2":null,"stoererwerbebanner":"","insiderheads":null,"overviewunternehmenimage":null,"overviewunternehmentitle":null,"buttonviewall1":null,"buttonviewall2":null,"superelement":null,"topstory":null,"netzwerkpartnerlogoleiste":"","metadata":"<div class=\"info\"><eval>>partials/themes-startpage/newsauthors data=(renderNewsAuthors \"571:christiane.joerdens@lexisnexis.at\" userinfo)</eval>\n<br>13. 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