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Der schöne Schein: Greenwashing steht nicht nur in der Modebranche (H&M und Inditex) im Raum, sondern wird auch im "Kleinen" in der österreichischen Gastronomie betrieben. Rene Benko macht wieder von sich hören: diesmal ermittelt die liechtensteinische Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Geldwäsche und des Insolvenzbetruges. 

Greenwashing

Die beiden großen europäischen Modekonzerne Inditex (Zara, Bershka etc) und H&M (H&M, Weekday, COS etc) sehen sich mit Greenwashing-Vorwürfen konfrontiert. Der Grund liegt beim "grünen" Ökolabel BCI (Better Cotton Initiative). Das Label wird von den Modegiganten für ihre Kleidung verwendet und soll eigentlich garantieren, dass die verwendete Baumwolle aus fairer und nachhaltiger Produktion stammt. Doch die Baumwolle der BCI kommt tatsächlich teilweise aus abgeholzten Gebieten des Regenwaldes in Brasilien, genauer gesagt aus Cerrado. Die Nichtregierungsorganisation Earthsight deckte dies nun auf, indem sie die Lieferketten der Moderiesen zurückverfolgte, welche auf eine scheinbar nicht nachhaltige Produktion hindeutet.

Trotz der Enthüllungen von Earthsight wurde die untersuchte Baumwolle von der Better Cotton Initiative (BCI) zertifiziert. Die Hersteller der Textilien von H&M sowie Inditex beziehen ihre Baumwolle aus Brasilien. Von Landraub, illegaler Abholzung und Gewalt gegen Bewohner:innen ist die Rede. Die BCI wurde 2005 von Modeunternehmen und Nichtregierungsorganisationen gegründet, auch der schwedische Moderiese H&M selbst war an der Gründung beteiligt. Über die Wirksamkeit solcher Organisationen herrscht Uneinigkeit. Bereits 2019 gab es im französischen Fernsehen Greenwashing-Vorwürfe gegen die BCI: Man würde Produkte nachhaltiger darstellen als sie es in Wirklichkeit seien. (Süddeutsche Zeitung)

Aus für Greenwashing in der österreichischen Gastronomie?
Im guten alten Wiener Beisl wirbt man genauso damit wie im Hipster-Restaurant im siebten Wiener Gemeindebezirk - mit regionalen und biologisch angebauten Produkten. Dass das aber oftmals mehr Schein als Sein ist, zeigt sich immer öfter in der Praxis. Obfrau Michaela Russmann (Obfrau des Vereins der Biowirtinnen) sieht seit Jahren Schwindel und Irreführung in der Gastronomie. Regeln werden oftmals umgangen und das auch noch ungestraft.

Pflicht zur Zertifizierung besteht in Österreich vom Feld der Bauern bis zum Regal der Händler. Die Gastronomie jedoch ist in der Praxis vom Nachweis entbunden. Das Sozialministerium will das Problem nun tatsächlich bis Ende Juni lösen, so ein aktueller Bericht des Standard. Der Entwurf für eine Verordnung ist bereits vorhanden. Deren Inhalte wurden bereits mit allen beteiligten Interessenvertretern diskutiert. Nach Beschwerden aus Biohotellerie und Biogastronomie zur falschen Kennzeichnung von Speisen "herrsche Handlungsbedarf", so das Ministerium.

Geldwäsche

Geldwäsche-Verfahren gegen Benko: Die liechtensteinische Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts auf Insolvenzbetrug und Geldwäsche gegen den gefallenen Immobilien-Tycoon Rene Benko. 
„Es kann bestätigt werden, dass Vorermittlungen gegen eine natürliche und eine juristische Person sowie gegen unbekannte Täter eingeleitet worden sind“, so Staatsanwalt Gregor Hirn gegenüber der Nachrichtenagentur Bloomberg. Details zum Verfahren wollte man allerdings nicht nennen. Die Ermittlungen reihen sich in die Summe an Verfahren in Verbindung mit dem insolventen Signa-Konzern und Benko ein. Mehr dazu im Artikel der Presse.

EU-Kommission und EU-Parlament haben sich vor geraumer Zeit auf ein neues Gesetzespaket zur Bekämpfung der Geldwäsche geeinigt: Das AML-Paket (Anti Money Laundering Package) harmonisiert die Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung über die gesamte EU hinweg und soll innerhalb von zwei Jahren nach dem Inkrafttreten in nationale Vorschriften umgesetzt werden.

Zunächst war das AML-Paket in vier Einzelpunkte aufgeteilt: 

  1. Verordnung zur Neueinrichtung einer zentralen EU-Behörde, der Anti Money Laundering Agency (AMLA)
  2. Verordnung zur Neufassung der Geldtransfervorschriften
  3. Verordnung über die Geldwäschebekämpfung im privaten Bereich
  4. Richtlinie zu den für die Geldwäschebekämpfung verwendeten Mechanismen

Das Gesetzgebungsverfahren war allerdings recht langwierig und somit wurden diese Pakete weiter aufgegliedert. Erfahren Sie mehr dazu im aktuellen Artikel von Haufe.

In einem aktuellen Blogartikel des Standard wird deutlich, wie wichtig Anti-Money Laundering-Compliance Officer:innen-Schulungen zur Korruptionsbekämpfung sind. Erst jüngst war der bereits seit 1995 jährlich erstellte Korruptionswahrnehmungsindex (Corruption Perceptions Index "CPI") veröffentlicht worden, bei dem Österreich eindeutig nicht zu den Vorzeigeländern zählt: Während Dänemark auf Platz 1 sich den Titel Role Model auf die Fahnen schreiben könnte und Deutschland zumindest Platz 9 belegt, befindet sich Österreich auf Platz 20.

"Um Bestechung, Geldwäsche und andere mit Korruption eng verbundene Aktivitäten verhindern zu können braucht es einerseits Gesetze, die gezielt Transparenz fördern und zur Veröffentlichung von Korruptionsindikatoren, wie beispielsweise Parteispenden, verpflichten. Andererseits braucht es laufende Schulungen und Weiterbildungen für all jene, die täglich im Unternehmen, sei es in der Compliance oder in außenwirksamen Bereichen wie dem Vertrieb, tätig sind, um Risiken von Korruption frühzeitig erkennen und verhindern zu können," so die Experten Nikolaus Becker und Peter Wagesreiter. Anti-Money Laundering-Schulungen würden nicht nur einen Einblick in die Praxis von Compliance-Maßnahmen geben, sondern auch für essenzielle Früherkennungssignale für drohende Korruptionstatbestände in Verbindung mit Geldwäsche und Sanktionsumgehung sensibilisieren.

Künstliche Intelligenz

ChatGPT erhält einen Booster, denn das Wissen des KI-Tools reicht nun bis Ende 2023. "GPT-4-Turbo" kann nun einen Wissensstand bis Ende 2023 vorweisen anstatt nur bis 2021, wie es bis Anfang 2023 noch der Fall war. Die neueste Version des Chatbots ist für zahlende Kund:innen und werde auch weniger ausschweifende Texte für die User:innen zur Verfügung stellen, die eher an die Umgangssprache erinnern, so das Entwicklerunternehmen Open AI. (Presse)

Nach dem Milliarden-Investment in OpenAI (ChatGPT), steckt der US-Konzern Microsoft nun sein Geld in das Unternehmen G42. Die Firma hat ihren Sitz in Abu Dhabi und bekommt 1,5 Milliarden Dollar für ihre KI-Entwicklung. Die Kooperation entstand allerdings erst mit der Zusicherung gegenüber den USA, dass G42 im Vorfeld jegliche Form der Zusammenarbeit mit chinesischen Unternehmen beendet. Die Verbindungen zu China waren ein Hindernis für Microsoft, mit dem führenden KI-Unternehmen zu kooperieren, da es auf einer schwarzen Liste zu finden war. G42 war nun damit einverstanden, sich gänzlich von seinen fernöstlichen Kontakten zu China zu lösen und auf die US-amerikanische Technologie umzusatteln. (Presse)

Arbeitsrecht

Wem obliegt die Fürsorgepflicht, wenn es um Belästigung am Arbeitsplatz geht? Wer ist eigentlich "Arbeitgeber"? Das OLG in Wien war kürzlich damit beschäftigt zu entscheiden, ob nur Manager des Unternehmens als Arbeitgeber gelten oder auch andere Vorgesetzte.

Bei dem konkreten Fall ging es um eine Kellnerin in einem Catering-Unternehmen. Sie war vom Servicemanager mehrfach durch sexistische Aussagen belästigt worden. Im Anschluss meldete sie dies beim Stellvertreter des Servicemanagers, welcher versprach, dies an die Personalleitung weiterzuleiten, was allerdings nie passierte. Einem weiteren Mitarbeiter (Lebensgefährte der Kellnerin) gab der Stellvertreter gegenüber an, dass es hoffnungslos sei, den Beleidiger zur Rede zu stellen. In der Folge holte sich die Betroffene Unterstützung durch die Arbeiterkammer und klagte erfolgreich Schadenersatz nach dem Gleichbehandlungsgesetz (GIBG) ein, nicht nur gegen den Belästiger (2500 Euro muss dieser zahlen), sondern auch gegen das Unternehmen, weil es keine Abhilfe geboten hatte.

Das Unternehmen hingegen brachte das Argument ein, dass es nie dazu aufgefordert worden sei, wegen möglicher sexueller Belästigung aktiv zu werden. Man müsse an den "Arbeitgeber" herantreten, worunter der Servicemanager-Stellvertreter laut dem Unternehmen nicht fallen würde. Das OLG entschied anders: Als Arbeitgeber sei jede Person zu sehen, "die im Rahmen des Arbeitsvertrages über die Arbeitskraft einer anderen Person verfügt". (Presse)

Autoren

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Mag.a Christiane Jördens Bakk.a

Christiane Jördens hat Publizistik und Kommunikationswissenschaft an der Uni Wien studiert und bereits während ihres Studiums begonnen als Redakteurin, Texterin und Model zu arbeiten. Als Journalis...