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Es gibt Neuigkeiten vom Prozess rund um den "Panama Papers"-Skandal, VW war scheinbar jahrelang Ziel von Hacker-Angriffen und das EU-Parlament hat am 23. April für die Ökodesign-Verordnung gestimmt. Lesen Sie alle Details in den neuen Compliance News.

Cybercrime

Der deutsche Automobilkonzern Volkswagen (VW) ist jahrelanges Ziel von Hackerangriffen gewesen. Das bestätigte das Unternehmen nun offiziell. Die Angriffe liegen angeblich zehn Jahre zurück. Tausende Dateien sollen die Angreifer:innen ergaunert haben, wie der Konzern am Samstag nun bestätigte. Details wollte VW auf Anfrage allerdings nicht preisgeben. Im Vorfeld hatten die Medien („Spiegel“ und ZDF) unter Berufung auf interne VW-Dokumente über die Cybercrime-Geschehnisse berichtet. Auf Mutmaßungen bzgl Verbindungen zu China reagierte die chinesische Botschaft in Berlin den Berichten zufolge empört und beharrte darauf, dass die Republik jegliche Form von Cyber-Spionage strengstens verurteile. (Standard)

Geldwäsche

"Panama Papers": Die Partner der panamaischen Steuervermeidungskanzlei "Mossfon" sollen für insgesamt je zwölf Jahre ins Gefängnis. Im Justizpalast von Panama-Stadt ist nun nach nur zehn Tagen Verhandlung die Beweisaufnahme im Prozess gegen die Gründer der Anwaltskanzlei Mossack Fonseca und einige andere weitere Angeklagte zu Ende gegangen. Unter den Beschuldigten befindet sich auch ein ehemaliger deutscher Siemens-Manager.
Ein Urteil gibt es noch nicht: Die Richterin hat nun 30 Tage Zeit, darüber zu entscheiden, ob sie den gebürtigen Deutschen Jürgen Mossack, seinen Kanzlei-Partner Ramón Fonseca Mora sowie die weiteren 27 Angeklagten der Geldwäsche für schuldig befindet oder nicht. Acht Jahre nach der Enthüllung der so genannten Panama Papers war der Prozess am 8. April 2024 in Panama City eröffnet worden.

Die Süddeutsche Zeitung hatte damals 2,6 TB Daten aus der Kanzlei zugespielt bekommen. In der Folge teilte die Zeitung die Daten mit dem International Consortium of Investigative Journalists (ICIJ) und mehr als 100 Medienorganisationen aus rund 80 Ländern und wertete diese auch aus. Die Ergebnisse zeigten, dass Mossack Fonseca jahrzehntelang Briefkastenfirmen für Sportler:innen wie Lionel Messi, Politiker:innen wie den ehemaligen isländischen Ministerpräsidenten Sigmundur Davíð Gunnlaugsson oder für den nahen Mitarbeiter:innenzirkel des russischen Präsidenten Wladimir Putin aufgesetzt hatte. Dadurch half die Kanzlei, die Geschäfte ihrer Mandant:innen zu verschleiern.

Bis heute dient das damals noch größte Datenleak der Welt der Schattenfinanzen Journalisten zur Recherche. Der verantwortliche Whistleblower nennt sich John Doe und hält weiterhin seine Identität geheim. Angeblich hat dieser im Nachgang die Daten verkauft. Weltweit gelang es seitdem den Behörden mindestens 1,3 Milliarden Euro an Steuernachzahlungen und Bußgeldern einzufordern. (Süddeutsche Zeitung)

Menschenrechte

Die österreichische Stelle am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wird frei: Der Richterwahlausschuss war jedoch trotz positiver Vorprüfung mit Österreichs Dreierliste unzufrieden. Ein Nominierter zog daraufhin seine Kandidatur zurück.

Insgesamt zwei Kandidatinnen und ein Kandidat aus Österreich mussten mit dem Wortlaut "abgesagt" zurecht kommen, den sie nach Anreise zu einem Hearing in Paris gesagt bekommen hatten. Der ausgeschriebene Posten wäre jener ab Herbst für Österreich am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewesen. Ohne Begründung gab es nun aber eine Absage zur gestellten Liste der Kandidat:innen. Die rechtzeitige Bestellung der Nachfolge für die amtierende Richterin, Gabriele Kucsko-Stadlmayer, ist also unklar. Die Amtszeit der EGMR-Mitglieder beläuft sich einmalig auf neun Jahre, eine Wiederbestellung ist nicht möglich. Mehr dazu im Artikel der Presse.

ESG

In einem Gastartikel der beiden Rechtswissenschafter Stephan Schmid und Chris Thomale von der Universität Wien für den Standard, erklären die beiden ESG-Experten, warum die Lieferkettenrichtlinie heimische Unternehmen aus ihrer Sicht überfordern könnte. Indes stimmt das EU-Parlament am heutigen Mittwoch (24.4.2024) über den Entwurf ab.

Die CS3D oder CSDDD legt Unternehmen eine neuartige Sorgfaltspflicht auf: Grundwerte wie das Verbot der Kinderarbeit oder der Umweltverschmutzung sollen durch lokale Unternehmen mittels Lieferkettenbeziehungen über die EU-Grenzen hinweg weitergetragen und damit weltweit umgesetzt werden. So sollen auch die Menschenrechte, der Umweltschutz und der Klimaschutz in Drittländern besser umgesetzt werden. Der endgültige Kompromiss stellt das weltweit bisher anspruchsvollste Regulartorium im ESG-Bereich dar. Dieses ist weit strikter als die Vorbilder aus Deutschland und Frankreich (Lieferkettensorgfaltsgesetz LkSG und die französische loi de vigilance, wörtlich Wachsamkeitsgesetz). 

Der Regulierungsansatz der CS3D ist laut den Experten der Uni Wien bedenklich: Anstatt drittstaatliche Zulieferer durch eine zentrale Behörde zu prüfen und in Negativlisten "schlechte" Zulieferer anzugeben, soll eine dezentrale und damit vielfache Eigenprüfung durch die EU-Unternehmen erfolgen, was ineffizient wirkt. Alternativkonzepte wie jenes des österreichischen ASCII hätten mehr Aufmerksamkeit verdient. (Standard)

Nachhaltigkeit

Das EU-Parlament hat am 23. April für die Ökodesign-Verordnung gestimmt: Sie betrifft Kleidung und Elektroartikel. Diese dürfen bei Nichtverkauf nicht mehr zerstört werden wie es bisher der Fall war. Die Ökodesignverordnung besagt, dass Produkte länger halten sollen, sich leichter wiederverwenden, reparieren und recyceln lassen und weniger Ressourcen (wie zB Energie und Wasser) verbrauchen dürfen.

In der Zukunft soll es so genannte digitale „Produktpässe“ geben, mit denen Konsument:innen mehr Informationen über die Nachhaltigkeit der Gegenstände erhalten. Auf diese Weise soll ein Vergleich der Produkte möglich und damit eine fundierte Entscheidung möglich sein. Die Ökodesign-Verordnung bedarf noch der Zustimmung der EU-Staaten, was allerdings als reine Formsache gilt. (Presse)

Autoren

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Auf Mutmaßungen bzgl Verbindungen zu China reagierte die chinesische Botschaft in Berlin den Berichten zufolge empört und beharrte darauf, dass die Republik jegliche Form von Cyber-Spionage strengstens verurteile. (<a target='_self' href=\"https://www.derstandard.de/story/3000000207242/warum-unternehmen-genaue-regeln-gegen-soziale-ungleichheit-brauchen\">Standard</a>)</p><h2>Geldwäsche</h2><p style=\"\"><b>\"Panama Papers\"</b>:&nbsp;Die Partner der panamaischen Steuervermeidungskanzlei \"Mossfon\" sollen <b>für insgesamt je zwölf Jahre ins Gefängnis</b>. Im Justizpalast von Panama-Stadt ist nun nach nur zehn Tagen Verhandlung&nbsp;die Beweisaufnahme im Prozess gegen die <b>Gründer der Anwaltskanzlei Mossack Fonseca und einige andere weitere Angeklagte</b> zu Ende gegangen.&nbsp;Unter den Beschuldigten befindet sich auch ein ehemaliger deutscher Siemens-Manager. <br>Ein Urteil gibt es noch nicht: Die Richterin hat nun 30 Tage Zeit, darüber zu entscheiden, ob sie den gebürtigen Deutschen Jürgen Mossack, seinen Kanzlei-Partner Ramón Fonseca Mora sowie die weiteren 27 Angeklagten der&nbsp;<b>Geldwäsche&nbsp;für schuldig befindet oder nicht</b>. Acht Jahre nach der Enthüllung der so genannten Panama Papers war der Prozess am 8. April 2024 in Panama City eröffnet worden.</p><p class=\"\" data-manual=\"paragraph\">Die Süddeutsche Zeitung hatte damals <b>2,6 TB Daten</b> aus der Kanzlei zugespielt bekommen. In der Folge teilte die Zeitung die Daten mit dem International Consortium of Investigative Journalists (ICIJ) und mehr als 100 Medienorganisationen aus rund 80 Ländern und wertete diese auch aus. Die Ergebnisse zeigten, dass Mossack Fonseca <b>jahrzehntelang Briefkastenfirmen für Sportler:innen wie Lionel Messi, Politiker:innen wie den ehemaligen isländischen Ministerpräsidenten Sigmundur Davíð Gunnlaugsson oder für den nahen Mitarbeiter:innenzirkel des russischen Präsidenten Wladimir Putin aufgesetzt</b> hatte. Dadurch half die Kanzlei, die Geschäfte ihrer Mandant:innen zu&nbsp;verschleiern.</p><p class=\"\" data-manual=\"paragraph\">Bis heute dient das <b>damals noch größte Datenleak der Welt</b> der Schattenfinanzen Journalisten zur Recherche. Der verantwortliche <b>Whistleblower nennt sich John Doe</b> und hält weiterhin seine Identität geheim. Angeblich hat dieser im Nachgang die Daten verkauft. Weltweit gelang es seitdem den Behörden mindestens 1,3 Milliarden Euro an Steuernachzahlungen und Bußgeldern einzufordern.&nbsp;(<a target='_self' href=\"https://www.sueddeutsche.de/politik/panama-papers-mossack-fonseca-prozess-geldwaesche-1.6564364\">Süddeutsche Zeitung</a>)</p><h2>Menschenrechte</h2><p class=\"\" data-manual=\"paragraph\" style=\"\">Die <b>österreichische Stelle am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wird frei</b>:&nbsp;Der Richterwahlausschuss war jedoch trotz positiver Vorprüfung mit Österreichs Dreierliste unzufrieden. Ein Nominierter zog daraufhin seine Kandidatur zurück.</p><p class=\"\" data-manual=\"paragraph\" style=\"\">Insgesamt <b>zwei Kandidatinnen und ein Kandidat aus Österreich mussten mit dem Wortlaut \"abgesagt\" zurecht kommen</b>, den sie nach Anreise zu einem Hearing in Paris gesagt bekommen hatten. 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Dieses ist weit strikter als die Vorbilder aus Deutschland und Frankreich (Lieferkettensorgfaltsgesetz LkSG und die französische loi de vigilance, wörtlich Wachsamkeitsgesetz).&nbsp;</p><p class=\"\" data-manual=\"paragraph\" style=\"\">Der Regulierungsansatz der CS3D ist laut den Experten der Uni Wien bedenklich: Anstatt drittstaatliche Zulieferer durch eine zentrale Behörde zu prüfen und in Negativlisten \"schlechte\" Zulieferer anzugeben, soll eine dezentrale und damit vielfache Eigenprüfung durch die EU-Unternehmen erfolgen, was <b>ineffizient</b> wirkt. <b>Alternativkonzepte</b> wie jenes des <b><a target='_self' href=\"https://www.compliance-praxis.at/Themen/Internationales/Aktuell/ASCII-Policy-Brief-empfiehlt-Lieferkettensorgfaltspflicht.html\">österreichischen ASCII</a></b>&nbsp;hätten mehr Aufmerksamkeit verdient. (<a target='_self' href=\"https://www.derstandard.at/story/3000000216924/eu-lieferkettenrichtlinie-richtiges-ziel-fraglicher-weg\">Standard</a>)<br style=\"\"></p><h2>Nachhaltigkeit</h2><p class=\"\" data-manual=\"paragraph\" style=\"\">Das EU-Parlament hat am 23. April für die <b>Ökodesign-Verordnung</b> gestimmt: Sie betrifft <b>Kleidung und Elektroartikel</b>. Diese dürfen <b>bei Nichtverkauf nicht mehr zerstört werden</b> wie es bisher der Fall war. Die Ökodesignverordnung besagt, dass Produkte länger halten sollen, sich leichter wiederverwenden, reparieren und recyceln lassen und weniger Ressourcen (wie zB Energie und Wasser) verbrauchen dürfen.</p><p class=\"\" data-manual=\"paragraph\" style=\"\">In der Zukunft soll es so genannte <b>digitale „Produktpässe“</b> geben, mit denen Konsument:innen mehr Informationen über die Nachhaltigkeit der Gegenstände erhalten. Auf diese Weise soll ein Vergleich der Produkte möglich und damit eine fundierte Entscheidung möglich sein. 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