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Zur Korruptionsklausel im Corporate Governance Kodex

Die Neufassung des Österreichischen Corporate Governance Kodex spricht mit Regel 18a erstmals das Thema Korruption explizit an. Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat demnach einmal jährlich über die Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung zu berichten. Allerdings ist die Klausel sehr allgemein gehalten und lässt – bewusst? – viele Fragen offen. Dieser Beitrag benennt die zwei Grundpfeiler ernsthafter Korruptionsbekämpfung im Unternehmen und zeigt, welche Punkte in einem Vorstandsbericht zur Korruptionsbekämpfung nicht fehlen sollten.
Von Steffen Salvenmoser
31. Mai 2012 / Erschienen in Compliance Praxis 2/2012, S. 36
Seit dem 1. Jänner 2012 enthält der Österreichische Corporate Governance Kodex (ÖCGK) eine neue Regelung, die möglicherweise von vielen Unternehmen noch nicht wahrgenommen und dementsprechend auch bisher nicht beachtet wird. Der Kodex enthält nunmehr einen ausdrücklichen Hinweis zur Korruptionsbekämpfung. Die entscheidende Passage lautet: „Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat mindestens einmal jährlich über die Vorkehrungen zur Bekämpfung von Korruption im Unternehmen.“ Überraschend für ei...

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