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Unerlaubte Vorteilszuwendungen im neuen Antikorruptionsstrafrecht

Das neue Antikorruptionsstrafrecht hat vielerorts Verunsicherung ausgelöst. Bei „staatsnahen“ Unternehmen, deren Mitarbeiter nun zu „Amtsträgern“ geworden sind, sorgen die neuen Regeln für besonderes Kopfzerbrechen. Im vorliegenden Artikel wird auf die Bestimmungen zu unerlaubten Vorteilszuwendungen fokussiert und insbesondere erklärt, wie das „Anfütterungsverbot“ und der neue Begriff der „ungebührlichen Vorteile“ zu verstehen sind.
Von Sofia Hjertonsson
03. Juni 2013 / Erschienen in Compliance Praxis 2/2013, S. 28
Seit dem 1. Jänner 2013 gelten in Österreich teilweise neue Antikorruptionsbestimmungen. Die Emotionen rund um das neue Antikorruptionsstrafrecht sind hoch gegangen und die Meinungen zu den Bestimmungen sind so zahlreich wie die Interpretationen derselben. In Compliance Praxis, Ausgabe 3/2012, beschreiben Dr. Caroline Kindl und Mag. Georg Krakow das neue Antikorruptionsstrafrecht. Im vorliegenden Artikel werden die Bestimmungen zu unerlaubten Vorteilszuwendungen erklärt, die unter dem Korrupt...

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