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Videoüberwachung in der Praxis

Seit Anfang 2010 besteht erstmalig eine gesetzliche Regelung der privaten Videoüberwachung im österreichischen Datenschutzgesetz (DSG). Die private Videoüberwachung ist seitdem ohne Meldung bei der Datenschutzkommission grundsätzlich verboten. Der Beitrag erläutert, wie die gesetzlichen Bestimmungen zu verstehen sind und welche Entscheidungen in bisherigen Fallbeispielen getroffen wurden.
Von Dr. Andrea Grubinger LL.M.
28. November 2011 / Erschienen in Compliance Praxis 4/2011, S. 31
Überblick über die gesetzlichen Grundlagen § 50a Abs 1 DSG definiert Videoüberwachung als die systematische, insbesondere fortlaufende Feststellung von Ereignissen, die ein bestimmtes Objekt oder eine bestimmte Person betreffen, durch technische Bildaufnahme- oder Bildübertragungsgeräte. Aufnahmen aus rein touristischen oder künstlerischen Beweggründen, aber auch Filmen für ausschließlich familiäre oder persönliche Tätigkeiten (zB Kindergeburtstag) fallen damit nicht darunter; sehr wohl aber ...

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