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Gleichbehandlungsanwaltschaft für mehr Transparenz bei Einkommen

Das Gleichbehandlungsgesetz sollte laut Gleichbehandlungsanwaltschaft weiterentwickelt werden. Das geht aus dem Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft 2008 und 2009 hervor, der nunmehr dem Parlament vorliegt.
Von Redaktion
12. Januar 2011

Regelungsbedarf sieht die Anwaltschaft vor allem bei der Angleichung der Schutzniveaus bezüglich verschiedener Diskriminierungsgründe. Es habe sich darüber hinaus gezeigt, so der Bericht, dass Individualverfahren zur Durchsetzung des Anspruchs auf gleiches Entgelt für gleiche und gleichwertige Arbeit oft scheitern und insbesondere kein taugliches Rechtsinstrument gegen die Intransparenz der Entgeltsysteme in den Unternehmen sind. Die in der geplanten 9. Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes vorgesehene Verpflichtung von Unternehmen, Einkommensberichte zu legen, sei daher ein wichtiger Schritt zu mehr Gerechtigkeit und Transparenz, hält die Gleichbehandlungsanwaltschaft fest. Weiter spricht sich die Anwaltschaft für eine klare Regelung des Schutzes vor Diskriminierung durch Assoziierung aus. Dies ist die Diskriminierung von Personen, weil sie Kontakt oder eine Beziehung zu Personen haben, die diskriminiert werden, oder weil sie sich diskriminierten Personen gegenüber solidarisch verhalten.

Die Anwaltschaft regt auch die Aufnahme einer Verwaltungsstrafbestimmung bei diskriminierenden Immobilieninseraten in das Gesetz an.

Hintergrund

Laut dem Bundesgesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GBK/GAW-Gesetz) ist dem Nationalrat alle zwei Jahre ein Bericht über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes vorzulegen. Der Bericht besteht aus zwei Teilen, in dem sich Angaben über die Tätigkeit und die Wahrnehmungen der Anwaltschaft sowie über die Verfahren vor der Kommission finden.

Teil I des Berichts umfasst den Tätigkeitsbericht der drei Senate der Gleichbehandlungskommission sowie den Bericht des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Weiterentwicklung des Gleichbehandlungsgesetzes und des GBK/GAW-Gesetzes, Informationen über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes durch die Gerichte sowie Ausführungen zur Gleichbehandlung im EU-Recht. Teil II des Berichts gibt Auskunft über die Tätigkeit der Anwaltschaft für Gleichbehandlung.

Den vollständigen Bericht können Sie hier herunterladen.

(Presseaussendung, red)

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