Versicherungen: Risikoklassifizierung der Kunden als Instrument der Geldwäscheprävention
Von Mag. Jitka Skof
30. November 2014 / Erschienen in Compliance Praxis 4/2014, S. 34
30. November 2014 / Erschienen in Compliance Praxis 4/2014, S. 34
Der gesamte Finanzsektor in der Europäischen Union, somit ebenfalls Versicherungsunternehmen, haben Maßnahmen zu treffen, die der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung entgegenwirken. Die diesbezüglichen Bestimmungen sind in der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (sogenannte „3. EU Geldwäsche Richtlinie“) verankert, in der österreichischen Gesetzgebung für Versicherungsunternehmen im Rahmen des Betriebes der Lebensversicherung im § 98 VAG umgesetzt und in meh...
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