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Versicherungen: Risikoklassifizierung der Kunden als Instrument der Geldwäscheprävention

Finanzinstitute – so auch Versicherungen – müssen Sorgfaltspflichten erfüllen, um Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung durch ihre Kunden zu verhindern. Eine abgestufte, nach Risikoklassen differenzierte Betrachtung der Kunden ist ein wichtiges Instrument, um dieser Verpflichtung gerecht werden zu können. Der vorliegende Beitrag benennt Eckpunkte, die einem Berechnungsmodell zur Risikoklassifizierung von Versicherungskunden zugrunde gelegt werden können.
Von Mag. Jitka Skof
30. November 2014 / Erschienen in Compliance Praxis 4/2014, S. 34
Der gesamte Finanzsektor in der Europäischen Union, somit ebenfalls Versicherungsunternehmen, haben Maßnahmen zu treffen, die der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung entgegenwirken. Die diesbezüglichen Bestimmungen sind in der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (sogenannte „3. EU Geldwäsche Richtlinie“) verankert, in der österreichischen Gesetzgebung für Versicherungsunternehmen im Rahmen des Betriebes der Lebensversicherung im § 98 VAG umgesetzt und in meh...

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