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Die Anforderungen der 4. EU-Geldwäscherichtlinie an Versicherungen

Bis Mitte 2017 müssen Finanzinstitute die 4. EU-Geldwäscherichtlinie umsetzen. Eine Fülle neuer Prüf- und Dokumentationspflichten kommt auf die Verpflichteten zu. Viele Fragen sind noch offen. Der vorliegende Aufsatz beschreibt und analysiert die neuen Spielregeln – mit besonderem Fokus auf Versicherungen.
Von Mag. Ulrike Pruckner-Herran
01. März 2016 / Erschienen in Compliance Praxis 1/2016, S. 24
Einleitung Die 4. EU-Geldwäscherichtlinie (EU-GWRL) ist am 25. 6. 2015 in Kraft getreten und muss bis 26. 6. 2017 in nationales Recht umgesetzt werden. Sie bringt auch für den Finanzsektor wesentliche Neuerungen mit sich. Folgende Kerninhalte bringen die neuen Regelungen mit sich: •  Verringerung des Schwellenwertes beim Handel mit leicht verwertbaren Gütern •  Aufzeichnungen über den wirtschaftlichen Eigentümer •  Einbeziehung inländischer PEPs zu den erhöhten Sorgfaltspflichten •  Ausweitun...

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