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Solvabilität II: EU-Kommission sieht Nachbesserungsbedarf

Die EU-Aufsichtsbehörde EIOPA hat am Montag eine Auswirkungsstudie zu Solvabilität II veröffentlicht. Laut EU-Kommission zeigt die Studie, dass in einigen Punkten Feinabstimmungen notwendig sind, insbesondere um die Komplexität des Systems zu reduzieren.
Von Redaktion
16. März 2011

Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) https://eiopa.europa.eu/home/index.htmlhat am Montag Ergebnisse von QIS5, der fünften und letzten quantitativen Auswirkungsstudie vor der Einführung von Solvabilität II, veröffentlicht. Für die Europäische Kommission zeigen diese Ergebnisse, dass Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen prinzipiell gut aufgestellt sind, um die neuen Kapitalanforderungen unter Solvabilität II zu erfüllen, allerdings noch eine Feinabstimmung der Regeln erforderlich ist.

Brüssel sieht auf Grundlage der Studie in drei Punkten Nachbesserungsbedarf:

  • Eine Feinabstimmung der geplanten Durchführungsmaßnahmen ist noch erforderlich hinsichtlich der Anforderungen für die versicherungstechnischen Rückstellungen, der Eigenmittel und dem Design und der Kalibrierung der Standardformel für die Solvenzkapitalanforderung. Die Kommission wird auch analysieren, ob Änderungen erforderlich sind, um bestimmten Bedenken bezüglich der Marktvolatilität zu begegnen. Bei der endgültigen Festlegung der Durchführungsmaßnahmen wird die Kommission eng mit den Mitgliedsstaaten, EIOPA und der Wirtschaft zusammenarbeiten, um die Feinabstimmung auf der Basis der in QIS5 gewonnenen Informationen durchzuführen.

  • Das System ist insbesondere für KMU zu komplex. Vor diesen Hintergrund wird die Kommission an einer Reihe von Maßnahmen arbeiten, um die Komplexität der Berechnung der quantitativen Anforderungen zu reduzieren und auch um zusätzliche Vereinfachungen der Standardberechnungen einzuführen.

  • Zielgerichtete Übergangsbestimmungen können in bestimmten Fällen erforderlich sein, um einen reibungslosen Übergang zum neuen Regime sicherzustellen.

Nächste Schritte

Die Kommission wird im Laufe des zweiten Quartals 2011 die technische Arbeit an den Durchführungsmaßnahmen fortsetzen und die Ergebnisse der QIS5 berücksichtigen. Die Kommission beabsichtigt, ihren Vorschlag für die Durchführungsmaßnahmen zu Solvabilität II bis zum Ende des Jahres zu veröffentlichen.

Die Studie

Die quantitative Auswirkungsstudie (QIS5) wurde von EIOPA von August bis November 2010 durchgeführt. Es handelt sich um die fünfte quantitative Auswirkungsuntersuchung, die im Zusammenhang mit der Entwicklung der neunen Rahmenbedingungen für Versicherung und Rückversicherung durchgeführt worden ist. Nach Angaben von EIOPA haben sich an QIS5 fast 70 Prozent der Versicherungsunternehmen beteiligt, bei QIS4 lag die Beteiligung bei nur 33 Prozent.

Zu Solvabilität II

Die Solvabilität-II-Rahmenbedingungen sollen sicherstellen, dass Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen finanziell gesund sind und nachteilige Ereignisse überstehen können, um die Versicherungsnehmer und die Stabilität des Finanzsystems zu schützen. Zusätzlich zu quantitativen Anforderungen wie Kapitalanforderungen (Säule 1) müssen Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen qualitative Anforderungen hinsichtlich Governance und Risikomanagement (Säule 2) erfüllen und regelmäßig Informationen gegenüber den Aufsehern und der Öffentlichkeit offenlegen (Säule 3).

Die Solvabilität-II-Rahmenbedingungen werden bestehen aus den Regeln der Solvabilität-II-Richtline (2009/138/EC) auf Ebene 1, so wie von den Mitgliedsstaaten umgesetzt, aus Ebene-2-Durchführungsmaßnahmen und auf Ebene 3 aus Aufsichtsmaßnahmen, den sogenannten technischen Durchführungsstandards und nichtbindender Anleitung. Die neuen Regeln werden ab dem 1. Januar 2013 anzuwenden sein.

Die Ergebnisse der QIS5 basieren auf der finanziellen Position der Unternehmen zum Ende des Jahres 2009.

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