Verhalten bei Hausdurchsuchungen – Neuer Geheimnisschutz erfordert Widerspruch
Von MMag. Dr. Christopher Schrank
30. Mai 2018 / Erschienen in Compliance Praxis 2/2018, S. 26
30. Mai 2018 / Erschienen in Compliance Praxis 2/2018, S. 26
Hausdurchsuchung als Teil des Ermittlungsverfahrens Jedes Strafverfahren beginnt mit dem sogenannten Ermittlungsverfahren. Das Ermittlungsverfahren dient dazu, den Sachverhalt und einen allfälligen Tatverdacht soweit zu klären, dass die Staatsanwaltschaft auf Grundlage einer umfassenden und möglichst objektiven Faktenlage darüber entscheiden kann, ob sie die Sache anklagt oder einstellt. Es ist daher relevantes (belastendes und entlastendes) Material zu sammeln, wobei die damit einhergehenden...
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