Neue EU-Richtlinie: Werden Schadenersatzklagen gegen Kartellsünder einfacher?
Von Mag. Martin Eckel LL.M.
01. Dezember 2015 / Erschienen in Compliance Praxis 4/2015, S. 36
01. Dezember 2015 / Erschienen in Compliance Praxis 4/2015, S. 36
Studien belegen, dass bei Kartellen – wie etwa Preisabsprachen – Abnehmer in aller Regel überhöhte Preise zahlen. Dies im Vergleich dazu, wenn auf dem betreffenden Markt Wettbewerb stattgefunden hätte. Abnehmer sind somit Geschädigte. Bereits jetzt ist es Geschädigten eines Kartells mit mäßigem Erfolg möglich, Schadenersatz einzuklagen. Der Weg zum tatsächlichen Zuspruch war jedoch bisher steinig und lang. Zwar besteht Einigkeit darüber, dass ein Verstoß gegen das Gesetz als sogenannte „Schut...
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