Navigation
Seiteninhalt

Neue EU-Richtlinie: Werden Schadenersatzklagen gegen Kartellsünder einfacher?

Eine neue europäische Richtlinie soll Kartellgeschädigten das Einklagen von Schadenersatz bei den Beteiligten eines Kartells künftig erleichtern. Gleichzeitig soll der privilegierte Status von „Kronzeugen“, die illegale Absprachen meist erst ans Licht bringen, erhalten werden. Bis zum Dezember 2016 ist die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Ob die neuen Regeln ihre Ziele erreichen, wird sich erst in der Rechtspraxis zeigen.
Von Mag. Martin Eckel LL.M.
01. Dezember 2015 / Erschienen in Compliance Praxis 4/2015, S. 36
Studien belegen, dass bei Kartellen – wie etwa Preisabsprachen – Abnehmer in aller Regel überhöhte Preise zahlen. Dies im Vergleich dazu, wenn auf dem betreffenden Markt Wettbewerb stattgefunden hätte. Abnehmer sind somit Geschädigte. Bereits jetzt ist es Geschädigten eines Kartells mit mäßigem Erfolg möglich, Schadenersatz einzuklagen. Der Weg zum tatsächlichen Zuspruch war jedoch bisher steinig und lang. Zwar besteht Einigkeit darüber, dass ein Verstoß gegen das Gesetz als sogenannte „Schut...

Premium

Vögel sitzend rechts
Compliance Praxis Premium Mitgliedschaft -
die Grundausstattung für Compliance Verantwortliche
  • Portal & Magazin: Exklusiver Vollzugang & das Magazin 4x im Jahr
  • Fachspezifische Webinare: Kostenlose Teilnahme an min. 2 Webinaren
  • Netzwerk: Regelmäßige Netzwerktreffen zu topaktuellen Themen
  • Compliance Solutions Day: Bis zu 50% vergünstigte Teilnahme
JETZT PREMIUM MITGLIED WERDEN

Sie sind bereits Premium-Mitglied?
Hier anmelden