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Bekämpfung von Bieterabsprachen in Vergabeverfahren

Die Paragraphen des Bundesvergabegesetzes gegen Bieterabsprachen erweisen sich in der Umsetzung oft als zahnlos. In kleinen Teilbranchen sind kartellierte Angebote keine Seltenheit. Bei großen Aufträgen haben öffentliche Auftraggeber immerhin ein besseres Blatt in der Hand. Der Beitrag beleuchtet aktuelle Problemlagen im Bereich öffentlicher Vergabeverfahren und erläutert aus der Praxis gewonnene Lösungsansätze.
Von Mag. Markus Schlamadinger
30. Mai 2011 / Erschienen in Compliance Praxis 2/2011, S. 28
Im Bundesvergabegesetz 2006 sind die „Spielregeln“ für öffentliche Auftragsvergaben festgeschrieben. Sinn und Zweck des Vergaberechts ist es unter anderem, einen Marktausgleich zwischen Auftragnehmern und oft sehr starken und mächtigen öffentlichen Auftraggebern herzustellen, da große öffentliche Auftraggeber quasi über „Nachfragemonopole“ bzw „Nachfrageoligopole“ verfügen (vgl Kaufmann/Schnabl, Vergaberecht in der Praxis2, Seite 11). Drei Ziele der öffentlichen Auftragsvergabe nach den Besti...

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