Bekämpfung von Bieterabsprachen in Vergabeverfahren
Von Mag. Markus Schlamadinger
30. Mai 2011 / Erschienen in Compliance Praxis 2/2011, S. 28
30. Mai 2011 / Erschienen in Compliance Praxis 2/2011, S. 28
Im Bundesvergabegesetz 2006 sind die „Spielregeln“ für öffentliche Auftragsvergaben festgeschrieben. Sinn und Zweck des Vergaberechts ist es unter anderem, einen Marktausgleich zwischen Auftragnehmern und oft sehr starken und mächtigen öffentlichen Auftraggebern herzustellen, da große öffentliche Auftraggeber quasi über „Nachfragemonopole“ bzw „Nachfrageoligopole“ verfügen (vgl Kaufmann/Schnabl, Vergaberecht in der Praxis2, Seite 11). Drei Ziele der öffentlichen Auftragsvergabe nach den Besti...
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