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Die UTP-Richtlinie – Compliance für Landwirte?

Die Richtlinie über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette, kurz UTP-Richtlinie, soll Asymmetrien zwischen Käufern und Lieferanten am europäischen Agrar- und Lebensmittelmarkt verringern. Die UTP-RL muss bis spätestens 01.05.2021 in nationales Recht umgesetzt werden, eine frühere Umsetzung ist zu erwarten.
Von Mag. Martin Eckel LL.M., Dr. Martin Prohaska-Marchried , LL.B. Bernhard Granadia
11. März 2020 / Erschienen in Compliance Praxis 1/2020, S. 29
Einleitung In Österreich decken drei Supermarktketten einen großen Anteil des Marktes für Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse ab. Auch im übrigen Binnenmarkt bestehen laut EU-Kommission „oft erhebliche Ungleichgewichte in Bezug auf die Verhandlungsmacht von Lieferanten und Käufern.“ Die Lebensmittellieferanten sollen nach den Vorgaben der UTP-Richtlinie mittels Durchsetzungsbehörden vor unfairen Handelspraktiken ihrer Käufer geschützt werden. Jeder Mitgliedstaat hat mindestens eine solche Durc...

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