Navigation
Seiteninhalt

Fusionskontrolle: Millionenbuße gegen Lachszüchter Marine Harvest

Die Europäische Kommission hat gegen die norwegische Lachszuchtfirma Marine Harvest eine Geldbuße von 20 Mio. Euro verhängt. Das Unternehmen hatte seinen ebenfalls norwegischen Mitbewerber Morpol übernommen, ohne vorher die Freigabe nach der EU-Fusionskontrollverordnung abzuwarten.
Von Redaktion
25. Juli 2014

Marine Harvest erwarb am 18. Dezember 2012 durch den Ankauf einer Beteiligung von 48,5 Prozent de facto die alleinige Kontrolle über Morpol. Eine Untersuchung der Kommission ergab, dass Marine Harvest nach dieser Transaktion wegen der sehr breiten Streuung der übrigen Unternehmensanteile und der geringen Anwesenheitsquote bei Aktionärsversammlungen über eine stabile Stimmenmehrheit verfügte.

Das Unternehmen vollzog die Übernahme acht Monate vor der förmlichen Anmeldung bei der Kommission und mehr als neun Monate vor der Freigabe durch die Kommission, was gegen die EU-Fusionskontrollverordnung verstieß.

Die Brüsseler Wettbewerbshüter kommen zum Schluss, dass Marine Harvest hätte wissen müssen, dass eine solche Übernahme vor Vollzug bei der Kommission angemeldet und von ihr genehmigt werden muss.

Nach der EU-Fusionskontrollverordnung sind Fusionen und Übernahmen mit EU-Dimension anzumelden und dürfen erst durchgeführt werden, wenn sie von Brüssel genehmigt worden sind.

Die Geldbuße von 20 Mio. Euro erklären die Wettbewerbshüter u.a. damit, dass die Zuwiderhandlung vor dem Hintergrund schon vorhandener Wettbewerbsbedenken besonders schwerwiegend gewesen sei. Es seien aber auch mildernde Umstände bei der Festsetzung des Strafmaßes in Betracht gezogen worden.

Der Beschluss der Kommission bezieht sich ausschließlich auf die Nichteinhaltung des Durchführungsverbots, die einen schweren Verstoß gegen die Fusionskontrollvorschriften darstellt. Er hat keine Auswirkungen auf die im September 2013 erfolgte Freigabe des Zusammenschlusses unter Auflagen (Näheres im Kasten unten).

Hintergrund

Am 30. September 2013 gab die Kommission die geplante Übernahme von Morpol, dem größten Lachsverarbeiter im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), durch den im EWR führenden Lachszüchter Marine Harvest unter Auflagen frei.

Die geplante Übernahme in der ursprünglich angemeldeten Form hätte zwei der größten Züchter und Erstverarbeiter von schottischem Lachs zusammengeführt. Das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen hätte hohe Marktanteile gehabt, sodass seine Wettbewerber nicht in der Lage gewesen wären, ausreichenden Wettbewerbsdruck auf das neue Unternehmen auszuüben. Die Übernahme hätte aller Wahrscheinlichkeit nach Preiserhöhungen zur Folge gehabt, die letztlich zulasten der Verbraucher gegangen wären.

Marine Harvest verpflichtete sich zur Veräußerung des größten Teils der auf den Shetland- und den Orkney-Inseln angesiedelten schottischen Lachszuchttätigkeiten von Morpol und räumte damit die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission aus.

(Quelle: EU-Kommission)

Autoren

782_632_LN_Logo_RGB_Primary_Full-Color_Positive.jpg

Redaktion

Die LexisNexis Österreich & Compliance Praxis-Redaktion versorgt Sie regelmäßig mit aktuellen News und Informationen aus der Compliance-Welt. Unser Ziel ist es, Ihre tägliche Arbeit bestmöglich zu ...