Samsung muss 1 Mio. Euro Strafe wegen Preisabsprachen zahlen
06. November 2015
Die wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen betrafen vertikale Abstimmungsmaßnahmen mit österreichischen Wiederverkäufern im Zeitraum von April 2009 bis Mai 2014, teilweise verbunden mit der Aufforderung zur Erhöhung von Online-Verkaufspreisen, im Produktbereich von Elektronikprodukten wie TV (4-er Serie), Notebooks (High), Staubsauger (Robot), Monitore (Multi-Function-Monitors), Kühlschränke (Side-by-Side), Waschmaschinen und Tablets.
Einführung von Compliance-Maßnahmen wirkt strafmildernd
Bei der Berechnung der Geldbuße wirkte sich unter anderem mildernd aus, dass das Unternehmen bei der Aufklärung des Sachverhalts mit der Bundeswettbewerbsbehörde kooperierte und den Verfahrensaufwand reduzierte.
Zu berücksichtigen war ferner insbesondere, dass das Samsung-Management bereits vor Beginn der Kartelluntersuchungen der BWB im österreichischen Elektronikproduktehandel interne Compliance-Maßnahmen gesetzt hat und das Unternehmen weitere Schritte eingeleitet hat, um künftige Verstöße hintanzuhalten.
Die Entscheidung des Kartellgerichtes ist rechtskräftig.
Insgesamt über 6 Mio. Euro Geldbußen in Elektronikbranche
Bislang wurden im Bereich Online Handel (Elektronik) sieben Unternehmen zu Geldbußen durch das Kartellgericht verurteilt. Damit erhöht sich der Gesamtbetrag der Geldbußen in dieser Branche auf 6.222.000 Euro.
(Quelle: BWB)
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