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Deutschland: Bundeskartellamt gibt Microsoft, Apple ua grünes Licht für den Kauf von Novell-Patenten

Das deutsche Bundeskartellamt hat am 20. April 2011 die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens CPTN durch die vier Unternehmen Microsoft Inc., Oracle Inc., Apple Inc. und EMC Corp. innerhalb der Monatsfrist freigegeben.
Von Redaktion
21. April 2011

CPTN soll von dem amerikanischen Softwareunternehmen Novell Inc. 882 Software-Patente und Patentanmeldungen erwerben und nach einem vorab festgelegten Mechanismus unter den vier Muttergesellschaften verteilen. Außerdem erhalten die Gesellschafter Lizenzen an allen Patenten. Nach drei Monaten wird CPTN wieder aufgelöst. Der Patentverkauf ist vertraglich verknüpft mit dem – vom Bundeskartellamt im Dezember 2010 freigegebenen –Verkauf des operativen Geschäfts von Novell an Attachmate. Die verkauften Patente beziehen sich unter anderem auf das Betriebssystem „Linux“.

Das Vorhaben war bereits im Dezember 2010 beim US-amerikanischen Department of Justice und beim Bundeskartellamt angemeldet worden. Die Anmeldung wurde jedoch bei beiden Behörden Ende Dezember 2010 zurückgenommen, nachdem sich vorläufige wettbewerbliche Bedenken ergeben hatten, va bezogen auf die Märkte für Betriebssysteme und Virtualisierungssoftware, auf denen Microsoft bzw EMC/VMware mindestens marktstark sind.

Die Neuanmeldung in diesem Jahr erfolgte daraufhin in veränderter Form: Microsoft verkauft seinen zukünftigen Anteil an den Patenten vorab an Attachmate. EMC reduziert seinen Anteil an den Patenten um solche, die auf dem Markt für Virtualisierungssoftware relevant erschienen. Diese Verpflichtungen wie auch weitere vertragliche Änderungen zur Offenhaltung der Novell-Patente für Open Source-Anbieter räumten die wettbewerblichen Bedenken auf den als kritisch identifizierten Märkten aus. Dies erlaubte dem Bundeskartellamt und der amerikanischen Wettbewerbsbehörde die Freigabe der Gründung von CPTN und deren Erwerb der Patente von Novell. Das Department of Justice hat angekündigt, die Verteilung der Patente an die einzelnen Gesellschafter noch weiter zu prüfen. 

 Quelle: Deutsches Bundeskartellamt

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