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Die Kriminalpolizei im Haus – was nun?

Mit der Vorweisung einer Durchsuchungsanordnung durch die Kriminalpolizei sollte für Betroffene nicht die Welt zusammenbrechen. Ausreichende Vorbereitung ist weder Selbststigmatisierung noch Schande, sondern ein grundvernünftiger Zugang, der vermeidbare Reputations- oder Betriebsschäden verhindern kann.
Von Mag. Andreas Wieselthaler MA MSc, Mag. Martin Stecher
03. September 2018 / Erschienen in Compliance Praxis 3/2018, S. 38
Allgemeines Dem Leser des nachfolgenden Artikels wird es merkwürdig erscheinen, dass gerade das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) sich mit Aspekten der Verhältnismäßigkeit und dem konkreten Verhalten bei Durchsuchungen auseinandersetzt. Ein langjähriger Erfahrungsschatz an sensiblen Durchsuchungsmaßnahmen in privatwirtschaftlichen Betrieben, Klein-, Mittel- und Großunternehmen, Firmen sowie auch staatlichen Behörden, Dienststellen und Ämtern, Rechtsanwalts-, ...

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