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Die Aufsichtsbehörde nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Datenschutzgesetz (DSG)

Die DSGVO misst den Aufsichtsbehörden große Bedeutung bei. Sie sind die Erstanlaufstelle bei Beschwerden betroffener Personen sowie die Erstansprechpartner von Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern in bestimmten Fällen. Die DSGVO regelt die Aufgaben und Befugnisse der Aufsichtsbehörden direkt, eine Beschneidung durch nationale Gesetzgebungsmaßnahmen ist nicht möglich.
Von Dr. Matthias Schmidl
30. Mai 2018 / Erschienen in Compliance Praxis 2/2018, S. 38
Regelungen der DSGVO zu den Aufsichtsbehörden Die DSGVO räumt den Aufsichtsbehörden eine besondere Stellung ein. Sie sind Erstanlaufstelle für Personen, die sich in Datenschutzrechten verletzt erachten und auch für Verantwortliche bzw Auftragsverarbeiter, die sich in bestimmten Fällen zwingend an die Aufsichtsbehörden zu wenden haben (bspw nach einem sogenannten „Data Breach“ oder im Rahmen eines Konsultationsverfahrens nach Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung). Darüber hinaus ko...

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