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D&O-Versicherungen bei österreichischen Bundesunternehmen

Der 2012 verabschiedete Public Corporate Governance Kodex, kurz B-PCGK, legt Grundsätze für eine gute Führung der österreichischen Bundesunternehmen fest. Anders als der Österreichische Corporate Governance Kodex enthält der B-PCGK auch Vorgaben  zur Haftpflichtversicherung für Geschäftsleitungs- und Aufsichtsorgane. In der folgenden Analyse werden diese Bestimmungen erläutert und einer kritischen Würdigung unterzogen.
Von Dr. Johannes Barbist , Dr. Brigitta Schwarzer MBA
03. März 2014 / Erschienen in Compliance Praxis 1/2014, S. 38
Ausgangslage Mit dem von der österreichischen Bundesregierung am 30.10.2012 verabschiedeten Public Corporate Governance Kodex („B-PCGK“) wurden erstmals Grundsätze für eine verantwortungsvolle und transparente Unternehmensführung für Unternehmen und Beteiligungen im Bereich des Bundes („Bundesunternehmen“)1 festgeschrieben. Davon ausgenommen sind börsenotierte Aktiengesellschaften, auf die der Österreichische Corporate Governance Kodex („ÖCGK“) Anwendung findet. Während der ÖCGK drei Regelkat...

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