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Arbeits- und gesellschaftsrechtliche Aspekte von Sanktionen gegen Mitarbeiter

Verstöße von Mitarbeitern gegen Compliance-Regelungen müssen geahndet werden. Andernfalls werden Regeln unbeachtet bleiben. Die Sanktionsmöglichkeiten reichen von einer Verwarnung bis zur Entlassung bzw Abberufung im Fall von Organen einer AG oder GmbH. Der folgende Artikel geht auf die arbeits- und gesellschaftsrechtlichen Aspekte solcher Maßnahmen ein.
Von Mag. iur. Horst Lukanec LL.M. (Tulane)
01. Dezember 2015 / Erschienen in Compliance Praxis 4/2015, S. 26
Einführung Es ist unbestritten, dass Regelverstöße im Sinne eines funktionierenden Compliance-Systems angemessen zu sanktionieren sind. Die Reaktion des Arbeitgebers (AG) gegenüber seinen Arbeitnehmern (AN), aber auch der Gesellschaft gegenüber ihren Organen ist wegen der Vorbild- und Öffentlichkeitswirkung von wesentlicher Bedeutung. Als Reaktion auf Regelverstöße stehen dem AG im Wesentlichen folgende Sanktionsmittel zur Verfügung: Disziplinarmaßnahmen, schlichte Verwarnung, Versetzung, Kün...

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