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Waren wir erfolgreich? So wird Compliance gemessen

Der Österreichische Corporate Governance Kodex fordert regelmäßige Berichte über Risikomanagementinstrumente an den Aufsichtsrat. Ein entsprechendes Reporting, ob diese Instrumente tatsächlich greifen, ist nicht vorgesehen. Dabei lässt sich der Erfolg von Compliance-Maßnahmen mit den Methoden der Markt- und Meinungsforschung objektiv beziffern.
Von Joachim Rosenberger
01. März 2013 / Erschienen in Compliance Praxis 1/2013, S. 18
Compliance-Management und Berichtspflicht In Österreich sind nach dem Unternehmensrechtsänderungsgesetz 2008 alle börsennotierten Unternehmen verpflichtet, öffentlich die Befolgung des Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) zu erklären, um in den Prime Market der Wiener Börse aufgenommen zu werden. In Regel 9 des Corporate Governance Kodex ist festgehalten, dass der Vorstand den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung, ei...

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