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DSGVO: EuGH fällt wegweisendes Urteil zum Schadenersatz

Der EuGH hat zum einen entschieden, dass ein Verstoß gegen die DSGVO an sich noch ­keinen Schadenersatzanspruch begründet, zum anderen, dass für immaterielle Schäden keine ­Bagatellgrenzen gelten. Das Urteil könnte zu mehr DSGVO-Schadenersatzklagen führen.
Von Mag. Klaus Putzer
26. Mai 2023 / Erschienen in Compliance Praxis 2/2023, S. 42
Seit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung am 25. Mai 2018 haben Schaden­ersatzansprüche nach Art 82 DSGVO wegen Datenschutzverstößen wie unrechtmäßiger Datenverarbeitung oder Nichteinhaltung der DSGVO sowie im Zusammenhang mit Datenschutzverletzungen oder Datenlecks stetig zugenommen. Beim Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 4. Mai 2023 (Rechtssache C-300/21) handelt es sich um die erste Entscheidung zur Haftung nach der DSGVO. Die in Artikel 82 DSGVO vorgesehene Ersat...

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