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Zu teuer: Berliner Wasserbetriebe müssen Preise senken

Das deutsche Bundeskartellamt hat eine Preissenkungsverfügung gegen die Berliner Wasserbetriebe von insgesamt 254 Mio. Euro für die Jahre 2012 bis 2015 erlassen. Die Wasserpreise in Berlin waren im Vergleich zu anderen deutschen Städten „missbräuchlich überhöht“.
Von Redaktion
06. Juni 2012

Das Bundeskartellamt hat am 5. Juni 2012 eine Preissenkungsverfügung gegen die Berliner Wasserbetriebe (BWB) wegen missbräuchlich überhöhter Trinkwasserpreise erlassen.

Für den Zeitraum von 2012 bis 2015 muss die BWB ihre Erlöse um insgesamt ca. 254 Millionen Euro absenken. Wie die Erlösabsenkung auf die verschiedenen Kundengruppen diskriminierungsfrei aufgeteilt wird, liegt im Ermessen des Wasserversorgers.

Hintergrund

Die BWB ist der größte Wasserversorger Deutschlands und hat im Großraum Berlin Monopolstellung. Da die BWB privatrechtliche Wasserpreise erhebt, findet das Wettbewerbsrecht Anwendung.

Im März 2010 leitete das Bundeskartellamt das Verfahren gegen die BWB ein und führte in der Folge umfangreiche Ermittlungen zur großstädtischen Wasserversorgung durch. Dabei stellte die Behörde fest, dass die BWB im Vergleich etwa zu den Versorgern in Hamburg, München oder Köln zu hohe Preise verlangt. Die durch die Wiedervereinigung bedingten Zusatzkosten in Berlin - etwa für die Sanierung des Ost-Berliner Wassernetzes - wurden dabei als berücksichtigungsfähige Mehrkosten anerkannt.

In einer vorangegangenen Abmahnung fiel das Gesamtabsenkungsvolumen mit 292 Mio. Euro für 2012-2015 (im Vergleich zu 2010) noch höher aus, als in der jetzigen, abschließenden Entscheidung. Die BWB hatte geltend gemacht, dass sie gegenüber der Ausichtsbehörde ihre eigenen Personalkosten als viel zu gering angesetzt hätte.

Gegen die Verfügung können die Berliner Wasserbetriebe Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen und gegen die sofortige Vollziehbarkeit einstweiligen Rechtsschutz beantragen.

(PM, kp)

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