Deutsche Bahn geht gegen Karbonkartell vor
20. Dezember 2010
Die Deutsche Bahn hat gemeinsam mit anderen europäischen Bahnen eine Klage gegen mehrere Hersteller von Kohlenstoff- und Graphitprodukten erhoben. Bei den beklagten Unternehmen, die verbotene Absprachen getroffen haben sollen, handelt es sich um Morgan Crucible, Schunk, SGL Carbon, Le Carbone-Lorraine und Hoffman & Co. Elektrokohle. Die Bahnen machen Schadensersatzansprüche in Höhe eines unteren dreistelligen Millionenbetrages geltend. Allein auf die DB entfällt hiervon ein Anteil von rund 30 Prozent.
Klage hat gute Erfolgschancen
Die DB und die anderen Geschädigten sollen im Zeitraum von 1988 bis1999 bei den beklagten Unternehmen elektronische Kohlenstoff- und Graphitprodukte zu überhöhten Preisen erworben haben. Zu den Produkten gehören sogenannte Kohlebürsten, die für die Stromabnahme von E-Loks unerlässlich sind. Aufgrund von Entscheidungen der EU-Kommission und des Europäischen Gerichtshofes sieht die Bahn große Aussicht auf den Erfolg ihrer Klage. Der Klage liegt ein Bußgeldbescheid der EU-Kommission aus dem Jahr 2003 in Höhe von 101 Millionen Euro wegen Kartellabsprachen zugrunde. Ende 2009 hatte der Europäische Gerichtshof diese Entscheidung der EU-Kommission bestätigt. Damit wurde der Weg für zivilrechtliche Schritte frei.
Als Gerichtsstandort wurde London gewählt, da hier mit dem Competition Appeal Tribunal eine eigene Gerichtsbarkeit für die Durchsetzung von zivilrechtlichen Schadensansprüchen wegen Kartellrechtsverstößen existiert.
(Presseaussendung DB, red)
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