Wettbewerbsrecht: EuGH bestätigt Geldbuße von 152 Mio. Euro gegen Telefónica
11. Juli 2014
Die EU-Kommission stellte 2007 fest, dass Telefónica und Telefónica de España (im Folgenden: Telefónica) in der Zeit von September 2001 bis Dezember 2006 ihre marktbeherrschende Stellung in Spanien missbraucht hätten. Telefónica hatte von Wettbewerbern unfaire Preise im Sinne einer Kosten-Preis-Schere zwischen den Preisen für einen Breitbandzugang auf dem spanischen „Massenmarkt“ und den Preisen für den Großkunden-Breitbandzugang auf regionaler und nationaler Ebene verlangt.
Die Kommission stufte diesen Missbrauch als „besonders schwer“ ein und sie verhängte eine Geldbuße von knapp 152 Mio. Euro.
Telefónica klagte zunächst beim Europäischen Gericht gegen die Entscheidung der Kommission. Nachdem diese Klage am 29. März 2012 abgewiesen worden war, legte das Unternehmen dagegen das vorliegende Rechtsmittel beim Gerichtshof ein.
In seinem Urteil vom Donnerstag weist jedoch auch der Gerichtshof das Rechtsmittel von Telefónica in vollem Umfang zurück. Die von der Kommission verhängte und vom Gericht bestätigte Geldbuße in Höhe von 151.875.000 Euro bleibt damit unverändert.
Weblink
Urteil in der Rechtssache C-295/12 P (Telefónica S.A. und Telefónica de España S.A.U. / Kommission)
(Quelle: EuGH)
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