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Zu große Marktmacht? Brüssel prüft Übernahme des Dosenherstellers Rexam durch Ball

Die Europäische Kommission hat eine Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob die von der Ball Corporation geplante Übernahme der britischen Rexam mit der EU-Fusionskontrollverordnung vereinbar ist.
Von Redaktion
22. Juli 2015

Die Kommission hat Bedenken, dass das Vorhaben den Wettbewerb auf dem Markt für die Herstellung von Getränkedosen und Aluminiumflaschen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) beeinträchtigen könnte. Nun muss die Kommission innerhalb von 90 Arbeitstagen, d. h. bis zum 25. November 2015, eine eingehende Prüfung durchführen, um festzustellen, ob sich die Bedenken bestätigen. Die Einleitung der Prüfung lässt keine Schlüsse auf das Ergebnis zu.

Fusion der Marktführer

Rexam und Ball sind im EWR und weltweit die beiden größten Getränkedosenhersteller. Nach der geplanten Übernahme wäre ihr Marktanteil laut EU-Kommission im EWR und auf regionaler Ebene sehr hoch. Auf dem Markt gäbe es dann nur noch zwei weitere Getränkedosenhersteller. Rexam und Ball sind darüber hinaus auch die beiden Anbieter mit dem umfangreichsten Netz von Produktionsanlagen im gesamten EWR, wodurch dem neuaufgestellten Unternehmen rund zwei Drittel der Produktionsanlagen in Europa gehören würden.

Die Bedenken der Kommission beziehen sich auf das Angebot von Getränkedosen und Aluminiumflaschen im gesamten EWR. Zu den Kunden von Ball und Rexam zählen sowohl große und kleine Produzenten von Erfrischungsgetränken mit Kohlensäurezusatz, Energiegetränken, Bier, Säften und Wasser als auch Abfüllunternehmen, die Verträge mit Getränkeherstellern geschlossen haben.

Kein ausreichender Wettbewerbsdruck?

Nach einer ersten Prüfung vertritt die Kommission die Auffassung, dass die verbleibenden Wettbewerber keinen ausreichenden Wettbewerbsdruck auf das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen ausüben würden. Die Prüfung ergab ferner, dass ein Unternehmen in dieser Branche nur dann im Wettbewerb bestehen kann, wenn es eine gewisse Mindestgröße erreicht und über ein weites Netz von Produktionsanlagen verfügt.

Ferner ist die Branche durch hohe Markteintrittsschranken gekennzeichnet, da ein Mindestauftragsvolumen gewährleistet werden muss und der Bau einer Produktionsanlage hohe Investitionen erfordert. Für Unternehmen ist es folglich sehr schwierig, relativ kurzfristig in den Markt einzutreten oder zu expandieren.

Der Zusammenschluss der beiden größten Marktteilnehmer könnte daher nach Ansicht der Wettbewerbshüter Preiserhöhungen für die Abnehmer und letztlich auch für die Verbraucher zur Folge haben.

Die Kommission wird die geplante Übernahme nun einer eingehenden Prüfung unterziehen, um festzustellen, ob sich die Bedenken bestätigen. Insbesondere ist zu klären, welche Bedeutung einem ausreichend weiten Netz von Produktionsanlagen im EWR zukommt und wie hoch die Schranken für den Markteintritt bzw. die Ausweitung der Geschäftstätigkeit sind.

Das Vorhaben wurde am 15. Juni 2015 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet.

(Quelle: EU-Kommission)

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