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Hersteller von Kondensatoren: 254 Mio. Kartellbuße

Die Europäische Kommission hat gegen neun japanische Hersteller von Aluminium- und Tantal-Elektrolytkondensatoren Geldbußen in Höhe von insgesamt 253.935.000 Euro verhängt. Die Unternehmen beteiligten sich, zusammen mit dem Kronzeugen Sanyo, an einem weltweiten Kartell im Zeitraum von 1998 bis 2012.
Von Redaktion
28. März 2018

Die Untersuchung der Kommission ergab, dass Elna, Hitachi Chemical, Holy Stone, Matsuo, NEC Tokin, Nichicon, Nippon Chemi-Con und Rubycon im Zeitraum von 1998 bis 2012 im Rahmen multilateraler Zusammenkünfte und bi- oder trilateraler Kontakte sensible Geschäftsinformationen austauschten. Sie bezweckten eine Abstimmung ihres künftigen Verhaltens, um Preiswettbewerb zu verhindern. Ausgetauscht wurden insbesondere zukunftsbezogene Informationen über Preise und Preisgestaltungsabsichten sowie über Angebot und Nachfrage. In einigen Fällen trafen die Kartellbeteiligten auch Preisabsprachen und überwachten deren Umsetzung.

Wie die Untersuchung ergab, war den Kartellbeteiligten bewusst, dass sie mit ihrem Verhalten gegen die Wettbewerbsvorschriften verstießen. Abzulesen ist dies an ihrer Absicht, das Verhalten zu verschleiern. So enthielten zwischen den Unternehmen ausgetauschte Nachrichten und interne E-Mails mit Berichten über einschlägige Sitzungen Sätze wie „Nach dem Lesen löschen“, „Bitte löschen Sie diese E-Mail, wenn Sie sie gelesen haben, und speichern Sie sie nicht“, oder „Bitte Vorsicht im Umgang mit dem Inhalt des vorliegenden Berichts, da das Treffen nicht öffentlich bekannt werden sollte“. Im Rahmen der Treffen fanden auch Gespräche zwischen hohen Führungskräften oder gar den Geschäftsführern statt.

Ort der Treffen und Kontakte war in erster Linie Japan, doch wurde das Kartell weltweit umgesetzt, so auch im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).

Geldbußen

Ausschlaggebend für die Höhe der Geldbußen waren insbesondere der Umsatz der Kartellbeteiligten mit Kondensatoren im EWR, die Schwere der Zuwiderhandlung, die Ausdehnung des Kartells auf den gesamten EWR und die lange Dauer. Nach den Geldbußenleitlinien von 2006 dürfen Geldbußen 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens nicht übersteigen. Daher wurden die Geldbußen für Elna, Nippon Chemi-Con und Rubycon auf 10 Prozent ihres Gesamtumsatzes begrenzt.

Geldbußen , © EU Kommission
Geldbußen

(Quelle: EU-Kommission)

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