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Zinsderivate-Kartell: EU geht gegen Großbanken vor

Die Kommission verdächtigt die drei Großbanken Crédit Agricole, HSBC und JPMorgan, durch geheime Absprachen die Preisgestaltung von Euro-Zinsderivaten verzerrt zu haben.
Von Redaktion
20. Mai 2014

Die Europäische Kommission hat Crédit Agricole, HSBC und JPMorgan über das Ergebnis ihrer vorläufigen Untersuchung unterrichtet, derzufolge sie gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben sollen, um Einfluss auf die Preisgestaltung von Euro-Zinsderivaten zu nehmen.

Bei Zinsderivaten (z. B. Forward Rate Agreements, Swaps, Futures, Optionen) handelt es sich um Finanzinstrumente, die Banken oder Unternehmen zur Steuerung des Zinsschwankungsrisikos verwenden. Diese Produkte werden weltweit gehandelt und spielen eine Schlüsselrolle in der Weltwirtschaft. Ihr Wert wird unter Zugrundelegung eines Benchmark-Zinses wie dem "Euro Interbank Offered Rate" (Euribor) im Falle des Euro ermittelt.

Die Kommission hat Bedenken, dass sich die drei Banken an einer geheimen Absprache beteiligt haben könnten, um die übliche Preisgestaltung für diese Euro-Zinsderivate zu verzerren. Sollte sich der Verdacht erhärten, wäre dies ein Verstoß gegen das Verbot wettbewerbsbeschränkender Verhaltensweisen im EU-Recht.

Im Oktober 2011 hatte die Kommission unangekündigte Untersuchungen in den Geschäftsräumen mehrerer Banken durchgeführt. Im Zuge ihrer Prüfung verhängte die Kommission im Dezember 2013 gegen vier Banken, die im gleichen Sektor tätig sind, Geldbußen in Höhe von insgesamt über einer Mrd. Euro. Diese vier Banken hatten ihre Beteiligung an einem Kartell für Euro-Zinsderivate eingeräumt, sodass die Kommission den Fall abschließen konnte. Im Gegenzug wurden die Geldbußen um 10 Prozent verringert.

Im März 2013 hat die Kommission ebenfalls gegen Crédit Agricole, HSBC und JPMorgan ein Verfahren eingeleitet, und die Prüfung wird im Rahmen des Standardkartellverfahrens (ohne Vergleich) fortgesetzt.

Die Übermittlung einer Mitteilung der Beschwerdepunkte greift dem endgültigen Ergebnis des Verfahrens nicht vor.

Weblinks

Weitere Informationen werden unter der Nummer der Wettbewerbssache 39914 im öffentlich zugänglichen Register auf der Website der GD Wettbewerb veröffentlicht.

(Quelle: EU-Kommission)

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