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Wirtschaftskriminalität: UK ermöglicht Behörden Deals mit Firmen

Großbritannien gibt der Betrugsbekämpfungsbehörde SFO in Zukunft die Möglichkeit, Unternehmen Deals anzubieten. Dadurch können sich kooperative Firmen Verurteilungen ersparen und auf geringere Bußgelder hoffen.
Von Redaktion
29. April 2013

Mit der Verabschiedung des „Crime and Courts Act“ im britischen Parlament am 25. April 2013 bekommt das UKSerious Fraud Office (SFO) die Möglichkeit, Unternehmen sogenannte „Deferred Prosecution Agreements“ (DPA) anzubieten, wenn diese sich bei Betrugsermittlungen als kooperativ erweisen.

Im Zuge von DPAs vereinbarte Auflagen können etwa Strafzahlungen, Änderungen in der Führungsstruktur oder der internen Compliance-Organisation oder auch die Bestellung eines unabhängigen „Monitors“, der die Wirksamkeit des Compliance-Programms überprüft, sein. Im Gegenzug verzichtet die Behörde auf die Einleitung eines Strafverfahrens.

Das Gesetz verschafft dem SFO auch mehr Spielraum bei der Verhängung von Strafen bzw. bei deren Reduktion, wenn die Firma mit der Behörde zusammenarbeitet. Damit sollen Unternehmen dazu animiert werden, Malversationen selbst intern aufzudecken, um so einer möglichen Verurteilung zu entgehen.

Näheres zu den DPAs findet sich in Section 45/ Schedule 17 des Crime and Courts Act. Bislang ist noch bekannt, wann die Bestimmungen in Kraft treten.

Nach Angaben des SFO hat die Gesetzesinitiative in Großbritannien breite Unterstützung von Strafverfolgern, Juristen und Anwälten ebenso wie von Wirtschaftsverbänden und öffentlichen Institutionen erhalten.

Demnach erhoffen sich 86 Prozent der insgesamt 75 Teilnehmer am Konsultationsprozess von den DPAs eine deutliche Verbesserung bei der Aufarbeitung von Wirtschaftsstraftaten in Unternehmen.

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