WiEReG: Künftig Register-Nutzung im Abo möglich
03. Mai 2019
Verpflichtete können auf Antrag Einsicht in das Register der wirtschaftlichen Eigentümer nehmen, unter Verrechnung eines jährlichen pauschalen Nutzungsentgelts für bestimmte Kontingente.
Bisher verfielen nicht ausgenützte Kontingente nach dem Ende des jährlichen Nutzungszeitraums.
Durch eine Gesetzesänderung ab 1. 5. 2019 (WiEReG-Nutzungsentgelte-Verordnung) wird künftig die Möglichkeit geschaffen, ein nicht ausgenütztes Kontingent auf ein beliebiges neu beantragtes Kontingent zu übertragen. Eine Rückerstattung des bereits entrichteten pauschalen Nutzungsentgelts ist nach wie vor ausgeschlossen.
Ab 1. 10. 2019 ist auf Antrag eines Verpflichteten außerdem ein „Abonnement“ möglich.
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Das BMF als Registerbehörde informiert in seinen --> Fachlichen News weiter über das neue Design der Web-Formulare und neue Funktionalitäten der Meldeablage im USP.
(Quelle: LexisNexis Rechtsnews)
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