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AIFM-Richtlinie krempelt Investment-Management-Landschaft um

Die „Alternative Investment Fund Managers Richtlinie“, kurz AIFM-D, wird die Investment-Management-Landschaft in Österreich und europaweit stark verändern. Davon zeigen sich Experten von Deloitte überzeugt. Die Richtlinie betrifft neben Fondsmanagern auch deren Serviceprovider wie Depotbanken, Prime Broker und Versicherungen sowie professionelle Investoren und Aufsichtsbehörden.
Von Redaktion
16. Oktober 2012

Die Richtlinie zur Regulierung von Managern alternativer Investmentfonds, AIFM-D (Alternative Investment Fund-Directive) ist 2011 beschlossen worden und muss – nach Ablauf einer Zweijahresfrist – bis zum 22. Juli 2013 in nationales Recht umgesetzt werden.

Unter die Richtlinie fallen zunächst alle in der EU ansässigen Manager alternativer Investmentfonds (AIFM) sowie mittelbar auch Fonds (AIF) und Verwahrer (Depotbanken). Erfasst werden auch Manager aus Drittstaaten, die in der EU aufgelegte AIF verwalten oder die AIF in der EU an professionelle Anleger öffentlich vertreiben, unabhängig davon, ob es sich um EU-Fonds oder Drittstaatenfonds handelt.

Im Rahmen eines „Business Breakfast“ von Deloitte nahmen Experten zum bevorstehenden In-Kraft-Treten der neuen Richtlinie Stellung (die wichtigsten Aussagen im Kasten).

AIFM-D – die Änderungen

Zulassung
Zukünftig müssen Manager für die Verwaltung und den Vertrieb eines AIFs bei der zuständigen Behörde des betroffenen Mitgliedstaats eine Zulassung einholen. Durch die breite Definition des Begriffes AIF sind unter anderem sowohl die „klassischen“ Hedgefonds und Private Equity Fonds aber auch Immobilien- und Spezialfonds vom Anwendungsbereich der Richtlinie erfasst.

Outsourcing

Die Richtlinie sieht unter anderen strenge Bestimmungen zur Auslagerung von Tätigkeiten vor, die verhindern sollen, dass AIFM sogenannte Briefkastenunternehmen werden. Diese Bestimmungen werden nach Meinung der Experten dazu führen, dass ein Großteil der Branche sein aktuelles Outsourcingkonzept überdenken muss.

Informationspflichten
Zudem sieht die Richtlinie umfangreiche Informationspflichten gegenüber den Anlegern des jeweiligen AIF sowie gegenüber den Aufsichtsbehörden vor. Bestimmungen zur Verwahrstelle mit den daran knüpfenden weitreichenden Haftungsbestimmungen seien ebenso wie die Organisationsanforderungen oder die Vergütungsbestimmungen der Richtlinie ein Bruch mit bisherigen Branchenstandards, so die Experten.

Außerdem präsentierte Deloitte die Studie „Responding to the new reality - Alternative Investment Fund Managers Directive Survey“. Die Studienautoren betonen, dass die Auswirkungen der AIFM-D weit über regulatorische Compliance-Anforderungen hinausgehen. Auch die Vertriebs- und Geschäftsstrategie des jeweiligen Investment Managers sowie das Wettbewerbsumfeld in der EU insgesamt seien davon betroffen.

Studie zur AIMF-D - Ergebnisse

Die Umfrage unter Fondsmanagern zeigt:

  • 68 Prozent der Befragten sind der Meinung, dass als Folge der AIFM-D weniger Manager aus dem EU-Ausland in der EU tätig sein werden.

  • Ebenfalls rund zwei Drittel der Befragten denken, dass die Anforderungen der Richtlinie die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen AIF-Branche beschränken werden.

  • Manager kleinerer Fonds sowie Private Equity und Immobilien-Fonds stehen der Richtlinie eher negativ gegenüber. Größere Manager sehen überwiegend Geschäftspotenzial.

  • Für 61 Prozent der Befragten hat die AIFM-D Einfluss auf die Wahl ihres Fondsdomizils. Die Richtlinie wirkt also auf die Standort-Wahl.

  • 72 Prozent der Befragten sehen in der Richtlinie eine Bedrohung für ihr Geschäft, vor allem aufgrund von Kosten für die Verwahrstelle, Auslagerungsbestimmungen, Vertriebskanäle, Vergütungsbestimmungen und erforderliche Änderungen in vertraglichen Vereinbarungen.

„Letztlich werden wohl die Investoren über den Erfolg der AIFM-D als globale Marke entscheiden“, resümiert Deloitte-Expertin Elisabeth Lucius.

(Quelle: Deloitte / KP)

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