Wettbewerbshüter einigen sich mit ORF bei Online-Werbung
01. August 2013
Am 26. 11. 2012 meldete der ORF ein Auftragsvorprüfungsverfahren zur Änderung von TVthek.ORF.at bei der KommAustria an. Dieses sah mehr Werbemöglichkeiten auf der Website vor. Die BWB brachte daraufhin eine Stellungnahme mit ihren Bedenken bei der KommAustria ein. Insbesondere befürchtete die BWB eine zu starke Kommerzialisierung der gebührenfinanzierten Inhalte auf TVthekORF.at.
Die KommAustria ließ die Beschwerde von einem externen Gutachter überprüfen. Auf Basis dieses Gutachtens wurde ein Bescheid ausgestellt, der unter anderem folgende Eingrenzungen des Online-Angebotes vorsieht:
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keine Werbung auf Archiven und im Kinderprogramm,
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keine Werbung bei Nachrichtensendungen und Sendungen zur politischen Information,
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die Nutzung von Werbe-Blocker-Programmen darf nicht behindert werden.
Zusätzlich wurden zwischen BWB und ORF folgende Punkte vereinbart:
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Der ORF verzichtet im Rahmen der Vermarktung der TVthek-Inhalte auf Mid-Roll-Spots, also Unterbrecherwerbung in Online-Videos.
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Zwölf Monate nach Rechtskraft des Bescheids der KommAustria wird ein Bericht verfasst, in dem die Auswirkungen der kommerziellen Kommunikation auf der ORF-TVthek auf das Zuschauerverhalten evaluiert werden. Dieser Bericht wird veröffentlicht. Die BWB nutzt mit dieser Evaluierung ihr neues Ermittlungsinstrument, das Wettbewerbsmonitoring.
Nach diesen Zugeständnissen des ORF nahm die BWB den Bescheid auf Änderungen von TVthek.ORF.at der KommAustria zur Kenntnis und verzichtete auf Rechtsmittel.
Die BWB übernimmt das Monitoring und die Evaluierung über die Auswirkungen der Kommerzialisierung von TVthek.ORF.at auf das Zuschauerverhalten.
(Quelle: BWB)
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