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Ryanair muss in Frankreich 8,5 Mio. Euro an Beihilfen zurückzahlen

Die Marketingverträge zwischen dem örtlichen Tourismusverband am Flughafen Montpellier und Ryanair haben gegen die EU-Beihilfevorschriften verstoßen. Ryanair muss jetzt 8,5 Mio. Euro an rechtswidrigen Beihilfen zurückzahlen.
Von Redaktion
04. August 2019

Ryanair war bis April 2019 am Flughafen Montpellier präsent. Der Regionalflughafen in der südfranzösischen Region Okzitanien zählte 2018 fast 1,9 Millionen Fluggäste. Aufgrund einer Beschwerde eines Wettbewerbers von Ryanair leitete die Kommission im Juli 2018 eine eingehende Untersuchung der Marketingverträge zwischen der Vereinigung für Tourismus- und Wirtschaftsförderung („Association de Promotion des Flux Touristiques et Economiques“, kurz „APFTE“) und Ryanair bzw. dessen Tochtergesellschaft AMS ein.

Zwischen 2010 und 2017 schloss die APFTE mit Ryanair und AMS verschiedene Marketingvereinbarungen, in deren Rahmen die Fluggesellschaft und ihre Tochtergesellschaft Zahlungen im Wert von rund 8,5 Mio. EUR erhielten, um Montpellier und die Umgebung als Fremdenverkehrsziel auf der Website von Ryanair zu bewerben.

Die Untersuchung der Kommission ergab Folgendes:

  • Die Vereinbarungen mit Ryanair wurden aus staatlichen Mitteln finanziert und waren dem Staat zuzurechnen. Die APFTE ist eine vom Flughafenbetreiber unabhängige Vereinigung, die fast ausschließlich von regionalen und kommunalen staatlichen Stellen finanziert wird. Diese öffentlichen Einrichtungen kontrollieren die Verwendung der Gelder der Vereinigung genau.

  • Die auf der Grundlage der Marketingvereinbarungen vorgenommenen Zahlungen zugunsten von Ryanair entsprachen nicht dem tatsächlichen Werbebedarf der APFTE, sondern dienten lediglich als Anreiz für Ryanair, seinen Betrieb am Flughafen Montpellier aufrechtzuerhalten.

  • Die APFTE schloss die Vereinbarungen entweder direkt mit Ryanair und AMS, nicht aber mit anderen Fluggesellschaften, oder sie organisierte öffentliche Ausschreibungen, die auf Ryanair zugeschnitten waren.

Auf dieser Grundlage kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass die Marketingvereinbarungen Ryanair gegenüber seinen Wettbewerbern einen ungerechtfertigten und selektiven Vorteil verschafften. Deshalb liefen diese Vereinbarungen auf eine rechtswidrige und mit dem Binnenmarkt unvereinbare Beihilfe im Sinne der EU-Beihilfevorschriften hinaus, so dass der Betrag, auf den der gewährte Vorteil zu beziffern ist, zurückgefordert werden muss.

(Quelle: EU-Kommission)

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