Wettbewerb: Deutschland testet Preistransparenz bei Tankstellen
02. September 2013
Nach dem Gesetz sind in Deutschland Unternehmen, die öffentliche Tankstellen betreiben oder über die Preissetzungshoheit an diesen verfügen, verpflichtet, Preisänderungen bei den gängigen Kraftstoffsorten Super E5, Super E10 und Diesel „in Echtzeit“ an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe zu melden. Diese gibt die eingehenden Preisdaten an Anbieter von Verbraucher-Informationsdiensten weiter. Autofahrer sollen so in Zukunft über Internet, Smartphone oder auf ihren Navigationsgeräten die aktuellen Kraftstoffpreise und die günstigste Tankstelle in der Umgebung oder entlang einer Route erfahren können.
Dies soll einen besseren Preisüberblick und eine bessere Auswahlentscheidung erlauben und so den Wettbewerb stärken. Eine Befreiung von dieser Meldepflicht ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Das System einschließlich einiger Verbraucher-Informationsdienste befindet sich derzeit in der Testphase. Im Anschluss an die Testphase sollen die Meldungen der Kraftstoffpreise auch für die Verbraucher nutzbar gemacht werden.
Laut Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, melden bereits jetzt zahlreiche Tankstellen ihre Preise in der vorgesehenen Form und in der notwendigen Taktung zu Testzwecken an die Markttransparenzstelle. „Inzwischen ist eine Reihe von privaten Verbraucherinformationsdiensten zugelassen, weitere folgen. Einige Verbraucherinformationsdienste speisen die Preisdaten bereits in ihre Programme ein, sodass das Gesamtsystem derzeit umfassend getestet werden kann“, sagt Mundt.
Weblink
Weitere Informationen zur Markttransparenzstelle finden Sie auf der Homepage des Bundeskartellamtes.
(Quelle: Bundeskartellamt)
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