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Gasexporte aus Rumänien: Brüssel wittert illegale Beschränkungen

Die Europäische Kommission will feststellen, ob der rumänische Gasfernleitungsnetzbetreiber Transgaz Gasexporte von Rumänien in andere EU-Mitgliedstaaten behindert hat. Die Kommission hat dan Verdacht, dass Transgaz seine marktbeherrschende Stellung missbraucht und somit gegen EU-Recht verstoßen hat.
Von Redaktion
02. Juni 2017

Rumänien ist der drittgrößte Erdgasproduzent in der Europäischen Union (nach den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich) und verfügt über bedeutende Erdgasvorkommen wie die unlängst entdeckten Erdgasfelder im Schwarzen Meer. Transgaz ist der einzige Betreiber des Erdgasfernleitungsnetzes in Rumänien.

Im Rahmen einer kartellrechtlichen Untersuchung geht die Kommission nun Hinweisen darauf nach, dass Transgaz womöglich eine Strategie zur Beschränkung von Gasexporten von Rumänien in andere Mitgliedstaaten verfolgt hat. Die Umsetzung dieser Strategie soll u.a. erfolgt sein über:

  • Gebühren für die Nutzung der Verbindungsleitungen,

  • unzureichende Investitionen oder Verzögerungen bei der Errichtung relevanter Infrastruktur und

  • unbegründete technische Argumente als Vorwand, um Exporte zu verhindern oder zu verzögern.

Sollte sich der Verdacht erhärten, so könnte das Verhalten von Transgaz laut Kommission gegen das EU‑Kartellrecht verstoßen und eine Beschränkung des Wettbewerbs darstellen, da es die Wahlmöglichkeiten bei den Versorgungswegen einschränkt.

Da sich dadurch die Liquidität auf den Großhandelsgasmärkten in Rumänien verringert, könnten die Preise steigen und die Gasversorgung unsicherer werden. Das Verhalten könnte nach Ansicht der Wettbewerbshüter letztlich den Verbrauchern in der EU schaden und den Zielen der Energieunion, d.h. einer stärkeren Integration und einer höheren Versorgungssicherheit auf den europäischen Energiemärkten, zuwiderlaufen.

Die Kommission wird dieser eingehenden Untersuchung nach eigenen Angaben Priorität einräumen. Die Einleitung eines förmlichen Prüfverfahrens greift dessen Ergebnis nicht vor.

(Quelle: EU-Kommission)

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