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Datenbank: Benzinpreise werden transparent

Ab 16. August sind Tankstellen verpflichtet, Preisänderungen sofort an die Transparenzdatenbank der E-Control zu melden. Verbraucher können die Datenbank einsehen und die günstigsten Preise im näheren Umkreis abfragen.
Von Redaktion
03. August 2011

Meldepflichten und -verfahren

Betreiber von komerziell betriebenen Tankstellen haben jeweils die an ihrem Tankstellenareal ausgezeichneten Preise für Dieselkraftstoff und Superbenzin 95 Oktan spätestens innerhalb einer halben Stunde nach der jeweiligen Preisänderung an die Preistransparenzdatenbank der E-Control in elektronischer Form zu melden. Wird um 12.00 Uhr ein neuer Treibstoffpreis festgesetzt, so ist dieser unverzüglich zu melden.

Die Tankstellenbetreiber haben der E-Control weiters die Öffnungszeiten der Tankstelle, die Art der Betriebsform, die möglichen Zahlungsarten, Zugangsmodalitäten und sonstige Serviceeinrichtungen zu melden.

Die Preismeldungen haben über eine von der E-Control zur Verfügung gestellte elektronische Plattform oder über ein automatisiertes Short Message Service – SMS – zu erfolgen, wofür eine Registrierung der Tankstellenbetreiber bei der E-Control erforderlich ist. Die E-Control hat den Tankstellenbetreibern die durchgeführte Meldung zu bestätigen.

Bis 15. 8. 2011 wird die Datenbank im Probebetrieb geführt, Verstöße gegen die Bestimmungen dieser Verordnung sind ab dem 16. 8. 2011 nach § 10 Preistransparenzgesetz strafbar (Geldstrafe bis zu € 2.180,-, im Wiederholungsfall bis zu € 7.260,-).

Abfrage

Die E-Control hat standortbezogene Abfragen durch Verbraucher vorzusehen und wettbewerbskonform die günstigsten Preise im näheren Umkreis bekanntzugeben. Um die mögliche Unzweckmäßigkeit von weiten Anfahrtswegen und deren Umweltauswirkungen zu vermeiden, sind auch die sonstigen Tankstellen im näheren Umkreis ohne Preisangabe anzuführen, welche nicht die günstigsten Preise aufweisen.

Im Sinne der möglichst breiten Information der Verbraucher über die aktuelle Preissituation kann die E-Control weiters unter Vorgabe von Verwendungsbestimmungen Autofahrerklubs die aktuell günstigsten Preise zur Verfügung stellen. Sofern die Autofahrerklubs Abfragen nach der günstigsten Tankstelle entlang einer Hauptreiseroute den Verbrauchern anbieten, werden ihnen die entsprechenden Daten für die jeweils konkrete Abfrage zur Verfügung gestellt. Die Verwendungsbestimmungen können insbesondere Regelungen über die nicht kommerzielle Verwertung dieser Informationen und die Darstellungsform der Weiterverwendung enthalten.

Quartalsbericht der E-Control

Die E-Control ist verpflichtet, die übermittelten Daten für die Dauer von mindestens einem Jahr aufzubewahren.

Sie hat quartalsweise die gemeldeten Daten in einem zusammenfassenden Bericht an den BMWFJ aufzubereiten, wobei insbesondere Preisentwicklungen und Häufigkeit der Preisänderungen sowie der Abfragen darzustellen sind.

Dieser Bericht der E-Control ist auch dem VKI und der Bundesarbeitskammer unter Übermittlung der elektronischen Datengrundlagen zur Verfügung zu stellen.

Die Regelung gilt vorerst bis Ende 2013.

(LexisNexis Redaktion, red)

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