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Weiterer Schritt zum EU-Patent gesetzt

Das Übereinkommen über das einheitliche Patentgericht ist letzte Woche von einer Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten unterzeichnet worden. Damit wurde ein weiterer wichtiger Schritt zur Einführung eines einheitlichen Patentsystems für Europa gesetzt.
Von Redaktion
25. Februar 2013

Das Übereinkommen ist Teil eines Maßnahmenpakets, das zwei EU-Verordnungen zu den Themen einheitlicher Patentschutz und den damit verbundenen Übersetzungsregelungen beinhaltet (verabschiedet im Dezember 2012), die insgesamt den rechtlichen Rahmen für das künftige einheitliche Patentsystem für Europa schaffen. Ein entsprechendes System ist auf europäischer Ebene bereits seit den 1970er Jahren im Gespräch.

Derzeitiges System

Es besteht bereits ein europäisches Patent, es hat aber keinen einheitlichen Patenttitel. Es handelt sich dabei um ein Bündel nationaler Patente, ohne einheitlich zuständiges Gericht für die Streitbeilegung. Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit "gebündelten" europäischen Patenten können unterschiedlichen nationalen Gesetzen und Verfahren unterliegen. Für Kläger und Angeklagte besteht folglich das Risiko mehrerer Verfahren in unterschiedlichen Ländern zu einer einzigen Patentstreitigkeit. Dabei kann es sich um einen kostspieligen und langwierigen Prozess handeln.

Einheitliches Patent und einheitliches Patentgericht

Bei dem einheitlichen Patent handelt es sich um ein einziges Patent, das keine Validierung oder Übersetzung in anderen teilnehmenden Mitgliedsstaaten erfordert. Auch die Verwaltung ist zentral geregelt und es gibt ein einheitliches Patentgericht. Dadurch verringern sich insbesondere die Kosten für eine Patentanmeldung. Diese liegen jetzt in allen 27 EU-Staaten bei durchschnittlich 36.000 Euro und werden mit dem neuen EU-Patent laut Angaben der Kommission nur noch 4.725 Euro kosten, weil sich die Übersetzungskosten als bisher größter Kostenfaktor wesentlich verringern.

Der österreichische Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner sieht durch das EU-Patent gerade für Österreichs international ausgerichtete Wirtschaft Vorteile. "Wir haben sehr exportstarke Unternehmen, die überproportional von einem günstigeren und unbürokratischeren EU-Patent profitieren. Das gilt besonders für die vielen innovativen Klein- und Mittelbetriebe", so Mitterlehner.

Das erste EU-Patent soll nach derzeitigem Stand im Jahr 2014 angemeldet werden können, wobei sich mit Ausnahme von Italien und Spanien alle EU-Mitgliedsländer beteiligen.

Ein leistbarer europaweiter Patentschutz wird Unternehmen in der EU zu mehr Innovation anregen und besonders KMU, deren Mittel begrenzt sind, zugute kommen, so hofft die EU. Europa soll dadurch auch attraktiver für Investoren werden.

(Quellen: BMWFJ, eu2013.ie)

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