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Einheitliches Patentgericht soll Innovation in Europa ankurbeln

Brüssel hat mit einer aktuellen Rechtsanpassung den Weg zum „Einheitlichen Patentgericht“ für ganz Europa geebnet. Justizkommissarin Reding will Patentstreitigkeiten künftig unbürokratischer und kostengünstiger machen, die Rechtssicherheit für Unternehmen soll steigen.
Von Redaktion
01. August 2013

Im Jahr 2011 wurden in den Vereinigten Staaten 224.000 Patente erteilt und in China 172.000, in Europa wurden dagegen lediglich 62.000 europäische Patente ausgestellt. Dieser Unterschied ist unter anderem auf die enormen Kosten und den für die Erlangung des Patentschutzes im gesamten Binnenmarkt erforderlichen Aufwand zurückzuführen. Wenn man derzeit seine Erfindungen europaweit schützen lassen will, muss man europäische Patente in allen 28 EU-Mitgliedstaaten validieren lassen. Der Patentinhaber kann in verschiedenen Ländern an mehreren Streitsachen beteiligt sein, die denselben Fall betreffen.

Dies soll sich nach dem Willen Brüssels in naher Zukunft jedoch ändern. Die Europäische Kommission hat am Montag vorgeschlagen, den Rechtsrahmen für einen EU-weiten Patentschutz zu vervollständigen und die EU-Vorschriften über die Rechtsprechung der Gerichte sowie die Anerkennung von Urteilen („Brüssel-I-Verordnung“) zu aktualisieren.

Diese Änderungen ebnen den Weg für ein europäisches Patentgericht, das Einheitliche Patentgericht (EPG), das nach Ratifizierung der entsprechenden Vorschriften eingesetzt werden soll.

Damit wird es für Erfinder und Unternehmen leichter, ihre Patente zu schützen. Das Gericht wird die ausschließliche Zuständigkeit für Patentstreitigkeiten haben. So soll vermieden werden, dass mehrere Verfahren bei bis zu 28 nationalen Gerichten anhängig sind. Durch sinkende Kosten und rasche Entscheidungen über die Rechtsgültigkeit oder die Verletzung von Patenten erhält Europa einen Innovationsschub.

Viviane Reding, die für Justiz zuständige EU-Kommissarin, erhofft sich dadurch auch Impulse für den Binnenmarkt: „Wenn die Verfahren unbürokratischer und kostengünstiger werden und die Rechtssicherheit steigt, weil man es nicht mehr mit 28 unterschiedlichen, teils widersprüchlichen Systemen zu tun hat, gewinnt der Binnenmarkt an Attraktivität.“

(Quelle: EU-Kommission/ KP)

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