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IP-Compliance: Brüssel will geistiges Eigentum besser schützen

Die Europäische Kommission hat zwei Mitteilungen verabschiedet: einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums in der EU und eine Strategie für den Schutz und die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in Drittländern.
Von Redaktion
02. Juli 2014

Die globalisierte Wirtschaft baut heute zunehmend auf die kräftig wachsenden wissensbasierten Branchen, die der Krise gut standgehalten haben. Die Zahl der neuen europäischen Patentanmeldungen, eingetragenen Gemeinschaftsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmustern hat sich zwischen 2003 und 2012 mehr als verdoppelt.

Gleichzeitig steigt die Zahl von Verletzungen geistigen Eigentums. Allein im Jahr 2012 haben die Grenzkontrollbehörden in der EU in 90.000 Fällen Waren registriert, bei denen der Verdacht auf Schutzrechtsverletzung bestand (gegenüber weniger als 27.000 im Jahr 2005). Nach Schätzungen der OECD gehen der Weltwirtschaft durch Schutzrechtsverletzungen jedes Jahr insgesamt rund 200 Mrd. Euro verloren.

Zur Bewältigung dieser Probleme hat die EU einen Aktionsplan entwickelt. Dieser enthält eine Reihe von Maßnahmen, mit denen gewerbsmäßige Rechtsverletzungen in den Mittelpunkt der Politik der EU im Bereich der Immaterialgüterrechtsdurchsetzung gestellt werden.

Binnenmarkt-Kommissar Michel Barnier erklärt die Stoßrichtung der Maßnahmen so: „Statt den Einzelnen zu bestrafen, der – häufig unwissentlich – Immaterialgüterrechte verletzt, orientieren sich die beschlossenen Maßnahmen an dem Grundsatz ‚Follow the money‘, um gewerbsmäßigen Schutzrechtsverletzern die Einnahmequelle zu entziehen.“

Zur Bekämpfung von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums sieht der Aktionsplan der EU Folgendes vor:

  1. Aufnahme eines Dialogs mit den Interessenträgern (z. B. mit Online-Anbietern von Werbe- und Zahlungsdienstleistungen) zur Verringerung der Gewinne aus gewerbsmäßigen Schutzrechtsverletzungen im Internet;

  2. Einführung besonderer Sorgfaltspflichten für alle Akteure, die an der Herstellung von Waren mit einem hohen Gehalt an geistigem Eigentum beteiligt sind, da eine verantwortungsvolle Kontrolle der Lieferkette und die Einhaltung besonderer Sorgfaltspflichten das Risiko von Schutzrechtsverletzungen verringert;

  3. Unterstützung kleiner Unternehmen bei der wirksameren Durchsetzung ihrer Rechte des geistigen Eigentums durch Verbesserung der Gerichtsverfahren; zu diesem Zweck wird sich die Kommission zum ersten Mal mit den nationalen Regelungen befassen, die der direkten Unterstützung von KMU beim Zugang zur Justiz dienen;

  4. Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und Austausch bewährter Methoden;

  5. Bereitstellung eines umfassenden Schulungsprogramms für die Behörden der Mitgliedstaaten, um rascher Präventivmaßnahmen gegen gewerbsmäßige schutzrechtsverletzende Aktivitäten in der gesamten EU treffen zu können und Hindernisse für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu ermitteln.

In Bezug auf den internationalen Schutz der Rechte des geistigen Eigentums schlägt die Kommission Folgendes vor:

  1. Fortsetzung der multilateralen Bemühungen zur Verbesserung des internationalen Rahmens für die Rechte des geistigen Eigentums und Gewährleistung eines angemessenen und effizienten Schutzes für die Rechteinhaber in den das Immaterialgüterrecht betreffenden Kapiteln bilateraler Handelsabkommen;

  2. Zusammenarbeit mit den Partnerländern im Rahmen von Dialogen über geistiges Eigentum und entsprechenden Arbeitsgruppen, um die systemischen Probleme und zentralen Schwachstellen in ihren Immaterialgüterschutzsystemen zu beheben;

  3. Durchführung regelmäßiger Erhebungen zur Aufstellung einer Liste von „Schwerpunktländern“ für gezielte Anstrengungen der EU;

  4. Unterstützung von KMU und Rechteinhabern vor Ort durch konkrete Maßnahmen wie Helpdesks für Rechte des geistigen Eigentums bei gleichzeitiger Mobilisierung und Stärkung der Sachkenntnis in den Vertretungen der EU und der Mitgliedstaaten in Drittländern auf dem Gebiet des geistigen Eigentums;

  5. Bereitstellung und Bekanntmachung von geeigneten Programmen für technische Hilfe auf dem Gebiet des geistigen Eigentums für Drittländer (z. B. Schulung, Kapazitätsaufbau, Mobilisierung von Vermögenswerten in Form von geistigem Eigentum).

Die dargelegten Maßnahmen sollen 2014 und 2015 eingeleitet und durchgeführt werden.

(Quelle: EU-Kommission)

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