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Vorratsdatenspeicherung: Brüssel dementiert, Klage zu planen

Die Europäische Kommission weist Medienberichte zurück, wonach sie vorhabe, Deutschland wegen eines geplanten Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung klagen zu wollen.
Von Redaktion
16. September 2015

In einer ungewöhnlich scharf formulierten Stellungnahme weist die EU-Kommission Mediengerüchte über eine geplante Klage gegen das neue deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zurück: Seit der Annullierung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung durch den EuGH habe die EU-Kommission wiederholt klargestellt, dass die Entscheidung über die Einführung von nationalen Gesetzen zur Vorratsdatenspeicherung den Mitgliedstaaten obliege. Die Kommission habe nicht die Absicht, davon abzurücken oder „alte Diskussionen wieder anzufachen“.

Weiter heißt es wörtlich in dem Statement: „Es ist uns bewusst, dass Vorratsdatenspeicherung oft Gegenstand einer sehr heiklen, ideologischen Debatte ist. Es gibt mithin die Versuchung, die Europäische Kommission in diese Debatte hineinzuziehen. Die Europäische Kommission ist nicht bereit, dieses Spiel mitzuspielen.“

Mutmaßungen, die Kommission erwäge eine Klage gegen das geplante deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, seien irreführend. Das Kollegium der Kommission ziehe einen solchen Schritt nicht in Betracht.

Weiter stellt die Kommission klar, keine neuen Initiativen zur Vorratsdatenspeicherung mehr zu starten. Wo es keine EU-Regeln gibt, bleibt es somit den Mitgliedstaaten überlassen, ihre Systeme zur Vorratsdatenspeicherung – unter Beachtung des EU-Rechts – zu behalten oder neue aufzusetzen.

Auslöser für die Mediengerüchte war offenbar eine Stellungnahme der Kommission im Rahmen der Richtlinie 98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften. Diese Richtlinie sieht vor, dass geplante nationale Gesetze, die den freien Verkehr von Waren und Dienstleistungen in der Informationsgesellschaft betreffen, von der Kommission notifiziert werden sollen.

Dieser „präventive, technische Mechanismus“ soll der Kommission und anderen Mitgliedstaaten die Möglichkeit geben, im Bedarfsfall zu reagieren. Die Angelegenheit werde zwischen den deutschen Behörden und den Dienststellen der Kommission in konstruktiver Weise besprochen, heißt es abschließend in der Stellungnahme vom 16. September.

(Quelle: EU-Kommission)

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