Navigation
Seiteninhalt

Vertikale Preisabsprachen: Brauerei mit Kartellstrafe belegt

Das Kartellgericht hat gegen die Brauerei Baumgartner eine Geldbuße wegen kartellrechtswidrigen vertikalen Abstimmungen mit dem Lebensmitteleinzelhandel verhängt.
Von Redaktion
27. April 2015

Das Kartellgericht hat am 19. 12. 2014 (24 Kt 62/14) eine Geldbuße in der Höhe von 56.250 Euro gegen die in Schärding in Oberösterreich ansässige Brauerei Jos. Baumgartner GmbH wegen kartellrechtswidrigen vertikalen Abstimmungen mit dem Lebensmitteleinzelhandel verhängt.

Die Entscheidung Kartellgerichts ist rechtskräftig und entspricht dem Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB).

Die wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen betrafen laut BWB die Einflussnahme auf Endverkaufspreise bestimmter Brauerei-Produkte im Zeitraum zwischen 2007 bis 2012. Im Rahmen dieser vertikalen Preisabstimmungsmaßnahmen wurden zwischen der Brauerei Baumgartner und dem Lebensmitteleinzelhandel des Öfteren die Kurantpreise und insbesondere die Aktionspreise abgestimmt. Diese Wiederverkaufspreise wurden vom Handel in vielen Fällen auch umgesetzt.

Dem kartellgerichtlichen Verfahren gingen Hausdurchsuchungen aufgrund eines richterlichen Hausdurchsuchungsbefehles voraus.

(Quelle: BWB)

Autoren

782_632_LN_Logo_RGB_Primary_Full-Color_Positive.jpg

Redaktion

Die LexisNexis Österreich & Compliance Praxis-Redaktion versorgt Sie regelmäßig mit aktuellen News und Informationen aus der Compliance-Welt. Unser Ziel ist es, Ihre tägliche Arbeit bestmöglich zu ...