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BWB verhängt Geldbußen im Elektronikhandel

Wegen Beschränkungen des Onlinehandels sind diverse Elektronikhersteller bzw. -Händler in Österreich sind zu Geldbußen von insgesamt 1,6 Mio. Euro verurteilt worden.
Von Redaktion
16. Juni 2014

Die BWB stellte Ende Februar 2014 einige Geldbußenanträge gegen verschiedene Unternehmen wegen kartellrechtswidriger vertikaler Preisbindungen.

Die Elektronikunternehmen haben laut BWB mit dem Handel die Preise in einer Weise abgestimmt, die zum Teil eine Behinderung des Absatzkanales Online-Verkauf von Unterhaltungs- und Haushaltselektronik bezweckten oder bewirkten. Dem kartellgerichtlichen Verfahren gingen Hausdurchsuchungen aufgrund richterlicher Hausdurchsuchungsbefehle voraus.

Wie aus einer Mitteilung der BWB hervorgeht, hat das Kartellgericht in diesen Fällen zwischenzeitlich folgende Geldbußen rechtskräftig verhängt:

Pioneer Electronics Deutschland GmbH
Geldbuße von 350.000 Euro wegen vertikaler Preisabstimmungen im Zusammenhang mit der Behinderung des Online-Verkaufs von Elektronikprodukten, insbesondere Receivern, im Zeitraum 1. 1. 2010 bis 31. 12. 2012 (27 Kt 20/14).

Media-Saturn BeteiligungsgmbH
Geldbuße von 1.230.000 Euro wegen vertikaler Preisabstimmungen mit Unternehmen der Elektronikindustrie zwischen Oktober 2009 und Anfang 2013, die diverse Elektronikprodukte betrafen (26 Kt 19/14).

SSA Fluidra Österreich GmbH
Geldbuße von 50.000 Euro wegen vertikaler Preisabstimmungen mit mehreren Handelsunternehmen betreffend Pool- und Teichreinigungsroboter einschließlich Behinderung eines Absatzkanals (Online-Handel) im Zeitraum April 2011 bis Juni 2013 (29 Kt 21/14).

(Quelle BWB)

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