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Vernetzung: Nationale Insolvenzregister werden EU-weit abrufbar

In einem Pilotprojekt haben sieben Mitgliedstaaten der EU ihre digitalen Insolvenzregister miteinander verknüpft und zentral durchsuchbar gemacht. Unternehmern und Gläubigern sollen so europaweite Recherchen erleichtert werden.
Von Redaktion
08. Juli 2014

Tschechien, Deutschland, Estland, die Niederlande, Österreich, Rumänien und Slowenien sind die ersten sieben EU-Staaten, die ihre Insolvenz-Datenbanken in einem Pilotprojekt verknüpft haben. Künftig können auf dem e-Justice Portal diese Insolvenzregister im Verbund durchsucht werden.

Weitere Länder dürften sich zu einem späteren Zeitpunkt anschließen, teilte die Europäische Kommission am Montag mit. Weiteres Ziel Brüssels ist die EU-weite Verknüpfung aller nationalen Insolvenzregister auf dem europäischen Justizportal.

Effiziente Suche durch länderübergreifende Verknüpfung

Dank der verknüpften Informationen können Unternehmer die gleichen Überprüfungen wie bei Investitionen in ihren Herkunftsländern vornehmen; Gläubiger können mit diesem System Insolvenzfälle in einem anderen EU-Mitgliedstaat verfolgen. Zudem soll die Wirksamkeit grenzübergreifender Insolvenzverfahren durch den Zugang zu EU-weiten Insolvenzregistern verbessert werden. Konkret sollen die folgenden Vorteile erreicht werden:

  • ein schnellerer Zugang in Echtzeit zu Informationen von wesentlicher Bedeutung für Unternehmensentscheidungen mittels einer einzigen Anlaufstelle;

  • kostenlose zentrale Insolvenzinformationen in den Sprachen der Europäischen Union;

  • klare Erläuterungen der Insolvenzterminologie und -systeme der teilnehmenden Mitgliedstaaten zum besseren Verständnis ihres Inhalts.

Hintergrund

Das Pilotprojekt mit den sieben Mitgliedstaaten ist ein erster Schritt auf dem Weg zu einem EU-weiten Netz der Insolvenzregister. Die Initiative ist im Vorfeld des modernisierten europäischen Insolvenzrechts zu sehen, das den Mitgliedstaaten die Veröffentlichung wichtiger Informationen über Insolvenzverfahren in elektronischen Insolvenzregistern zwingend vorschreibt (48 Monate nach der Verabschiedung). Diese Informationen müssen öffentlich über das Internet zugänglich und mit dem e-Justice Portal vernetzt sein.

Am 6. Juni dieses Jahres einigten sich die Minister im Rat auf einen allgemeinen Ansatz. Die Verordnung dürfte deshalb laut EU-Kommission bis Ende des Jahres verabschiedet werden.

(Quelle: EU-Kommission)

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