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Verjährtes Kartell: Kommission hebt Millionenstrafen gegen BASF und Elementis auf

Nach einem EuGH-Urteil musste die EU-Kommission einen Bußgeldbeschluss gegen BASF und Elementis im sogenannten Wärmestabilisatorenkartell wegen Verjährung aufheben. Die beiden Firmen ersparen sich Strafzahlungen in Höhe von zusammen rund 100 Millionen Euro.
Von Redaktion
05. Juli 2011

Die Europäische Kommission hat einen Beschluss vom 11. November 2009 über das sogenannte Wärmestabilisatorenkartell insoweit aufgehoben, als er die Firmen Ciba (heute zu BASF gehörend) und Elementis betrifft.

Ein Urteil des Gerichtshofes vom 29. März 2011 in einem anderen Fall klärte die Rechtsvorschriften für Verjährungsfristen von durch die Kommission verhängten Geldbußen unter Artikel 101 und 102 des EU Vertrages.
Diese Klärung ergab, dass der Beschluss der Kommission aus dem Jahr 2009 nicht korrekt war und dass die Verjährungsfrist für diese beiden Firmen abgelaufen war. Als Ergebnis der Kommission-Entscheidung werden Ciba/BASF und Elementis für ihre Beteiligung am Wärmestabilisatorenkartell keine Geldbuße zu zahlen haben. Für die neun weiteren am Kartell beteiligten Firmen bleibt die Entscheidung aus 2009 weiterhin gültig.

Wegen Verjährung kein Bußgeld

In einem Beschluss vom 11. November 2009 hatte die EU-Kommission Geldbußen in Höhe von 173 Millionen Euro verhängt. Das Wärmestabilisatorenkartell dauerte bis ins Jahr 2000. Ciba/BASF und Elementis waren jedoch nur bis 1998 daran beteiligt gewesen. Folglich wurde der Beschluss der Kommission aus 2009 für diese beiden Firmen nach Ablauf der in Artikel 25(5) der Kartellverordnung vorgesehenen Zehnjahresfrist zur Verjährung von Geldbußen getroffen.

In ihrer Entscheidung vom November 2009 hatte die Kommission vorgebracht, dass die Zehnjahresfrist ausgesetzt war, da einige Firmen (nicht Ciba/BASF und Elementis) gegen die von der Kommission im Kartellverfahren durchgeführten Ermittlungsmaßnahmen Berufung vor den EU-Gerichten eingelegt hatten.

Nach Artikel 25(6) der Kartellverordnung ruht die Verjährungsfrist, wenn Verfahren vor den EU-Gerichten anhängig sind. Die Kommission war der Ansicht, dass die vorläufige Aussetzung der Frist für alle am Kartell beteiligten Firmen wirksam war, nicht nur für jene, die Berufung eingelegt hatten.

EuGH: Zehnjahresfrist war nicht ruhend gestellt

In einem Urteil vom 29. März 2011 im Fall ArcelorMittal (C-201/09 und C-216/09) stellte der Gerichtshof klar, dass Berufungen, sowohl gegen endgültige Entscheidungen als auch gegen Ermittlungsmaßnahmen, nur für die Parteien, die sie eingebracht haben, aufschiebende Wirkung haben.

Da weder Ciba/BASF noch Elementis vor Annahme der Entscheidung eine Berufung im Wärmestabilisatorenkartell eingebracht haben, greift, infolge des Urteils, die Zehnjahresfrist für die Verstöße dieser Firmen.

Um diesem Urteil Folge zu leisten, hat die Kommission am 4. Juli 2011 entschieden, ihren Beschluss im Wärmestabilisatorenkartell für Ciba/BASF und Elementis aufzuheben. Infolgedessen werden auch die verhängten Geldbussen (68 Millionen Euro für Ciba/BASF und 32,5 Millionen Euro für Elementis) aufgehoben.

Für alle weiteren Parteien bleibt der Beschluss unverändert.

Quelle: EU-Kommission

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