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Deutschland: Millionen-Buße wegen Preisabsprachen bei „Calgonit“ und „Somat“

Das Bundeskartellamt hat gegen die Reckitt Benckiser Deutschland GmbH in zwei Verfahren Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 24 Mio. Euro verhängt. Dem Unternehmen werden zum einen illegale Preisabsprachen und zum anderen unzulässiger Austausch wettbewerbsrelevanter Informationen vorgeworfen.
Von Redaktion
25. November 2011

Das Verfahren wegen verbotener Preisabsprachen wurde 2010 infolge eines Kronzeugenantrages der Henkel Wasch- und Reinigungsmittel GmbH eingeleitet. Gegen Henkel wurde in Anwendung der Kronzeugenregelung (Bonusregelung) keine Geldbuße verhängt. Henkel und Reckitt Benckiser hatten laut Bundeskartellamt zwischen Mitte 2005 und Mitte 2007 in vier Fällen die Höhe sowie den Zeitpunkt von folgenden Preiserhöhungen vereinbart:

  • Erhöhung der Listenpreise zum 1. Dezember 2005 um 5 bis 8 Prozent für Maschinengeschirrspülmittel der Marken „Calgonit“ (Reckitt Benckiser) und „Somat“ (Henkel), für Waschmittelzusätze der Marken „Vanish Oxi Action“ (Reckitt Benckiser) und “Sil“ (Henkel) sowie für hochpreisige Allzweckreiniger der Marken „Cilit Bang“ (Reckitt Benckiser) und “Bref“ (Henkel).

  • Indirekte Preiserhöhung zum 1. Oktober 2006 um 13 Prozent pro Einheit durch Reduzierung der Packungsgrößen bei gleichbleibendem Preis für einfache Maschinengeschirrspül-Tabs der Marken „Calgonit“ und „Somat“

  • Absprache zur Festlegung der Packungsgrößen bei der Neueinführung von „Calgonit Alles in 1“/ „Somat 7 in 1“ Mehrphasen-Tabs zum Jahresbeginn 2007 Erhöhung der Listenpreise zum 1. Juni bzw. 1. Juli 2007 um 5-8 % für Maschinengeschirrspülmittel („Calgonit“ und „Somat“) sowie Waschmittelzusätze („Vanish Oxi Action“ und „Sil“)

Das zweite Verfahren betraf den unzulässigen Austausch von wettbewerbsrelevanter Information mit mehreren anderen Markenartikelherstellern. Dieses Verfahren wurde 2006 durch einen Bonusantrag der Colgate Palmolive GmbH ausgelöst. Das Bundeskartellamt hatte in der Folge bereits in den Jahren 2008/2009 gegen insgesamt acht Hersteller von Drogerieartikeln Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 20 Mio. Euro verhängt.

Der Informationsaustausch fand im Rahmen des Arbeitskreises „Körperpflege, Wasch- und Reinigungsmittel“ (KWR) des Markenverbandes statt. In den noch anhängigen Verfahren gegen die übrigen Teilnehmer des Arbeitskreises hatten weitere Ermittlungen ergeben, dass der Austausch auch Informationen über beabsichtigte Preiserhöhungen einschloss, sodass Mitte 2010 gegen die noch verbliebenen Teilnehmer der Tatvorwurf erweitert wurde. Zudem ist vor dem Hintergrund des nun wesentlich schwereren Vorwurfs auch ein Verfahren gegen den Markenverband wegen Unterstützung dieses wettbewerbswidrigen Informationsaustausches eröffnet worden.

In beiden Verfahren wurde Reckitt Benckiser aufgrund ihrer Kooperation bei der Aufklärung der Vorwürfe gemäß der Bonusregelung eine Reduktion der Geldbuße gewährt. Auch konnten einvernehmliche Verfahrensbeendigungen (sogenanntes Settlement) erzielt werden, welche ebenfalls zu einer Absenkung der Geldbußen führten.

Die Bußgeldbescheide gegen Reckitt Benckiser sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidungen des Bundeskartellamtes kann Einspruch eingelegt werden, über den das OLG Düsseldorf entscheidet.

(Quelle: PA Bundeskartellamt)

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