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„Vertikale Preisbindung“: Millionengeldbuße für Elektrowerkzeugfabrikant

Das Bundeskartellamt hat gegen TTS Tooltechnic Systems (TTS) eine Geldbuße in Höhe von 8,2 Millionen Euro verhängt. Der Hersteller von Elektrowerkzeugen hat bei Fachhändlern die strikte Einhaltung seiner „unverbindlichen Preisempfehlung“ durchgesetzt.
Von Redaktion
22. August 2012

TTS verkauft unter der Marke „Festool“ hochwertige Elektrowerkzeuge für Tischler, Maler, Autolackierer und anspruchsvolle Privatkunden. Die Produkte werden im Rahmen eines selektiven Vertriebssystems ausschließlich über den Fachhandel abgesetzt.

Auslöser des Verfahrens waren laut Bundeskartellamt Beschwerden der Fachhändler, von denen TTS die strikte Einhaltung der „unverbindlichen Preisempfehlung“ (UVP) gefordert hatte. Bei Abweichungen von diesem Preis wurden ihnen Nachteile wie beispielsweise die Verschlechterung ihrer Konditionen oder die Kündigung ihres Vertrages angedroht. Damit hat TTS ein kartellrechtswidriges „vertikales Preisbindungssystem“ durchgesetzt.

Gerade bei Produkten mit erheblicher Marktbedeutung schädige die vertikale Preisbindung Verbraucher und Gewerbetreibende, sagte dazu der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt: „Auch im Sinne einer wirksamen Abschreckung ist daher in solchen Fällen die Verhängung eines angemessenen Bußgeldes geboten.“

TTS konnte der Kartellrechtsverstoß in einer Serie von Vernehmungen der eingebundenen Fachhändler nachgewiesen werden. Die befragten Fachhändler wurden repräsentativ ausgewählt und waren als Zeugen verpflichtet, wahrheitsgemäß und vollständig zur Sache auszusagen.

TTS hat die Bereitschaft zur einvernehmlichen Verfahrensbeendigung, einem sogenannten „Settlement“, erklärt.

Gegen die Entscheidung des Bundeskartellamtes kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet.

(PM, kp)

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