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Kartellstrafen: Kein Nachlass für Philips und Infineon

Das Gericht der EU weist die Klagen von Philips und Infineon gegen zu hohe Kartellgeldbußen wegen unerlaubter Absprachen auf dem Markt für Smartcard-Chips ab.
Von Redaktion
19. Dezember 2016

Die EU-Kommission verhängte mit Beschluss vom 3. September 2014 gegen vier Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt rund 138 Mio. Euro. Die Unternehmen Renesas, Samsung, Philips und Infineon trafen in der Zeit von 2003 bis 2005 Absprachen auf dem Markt für Smartcard-Chips im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Das Kartell stützte sich auf ein Netz bilateraler Kontakte und den Austausch sensibler Geschäftsdaten zwischen den Unternehmen, u.a. in Bezug auf die Preise.

Als Kronzeugin wurde Renesas die Geldbuße vollständig erlassen. Die Geldbuße von Infineon wurde um 20 Prozent ermäßigt, weil sich ihre Beteiligung auf Absprachen mit Samsung und Renesas beschränkte. Die Geldbuße von Samsung wurde um 30 Prozent ermäßigt, weil sie Informationen von erheblichem Mehrwert geliefert hatte.

Die Kommission verhängte eine Geldbuße von 82.784.000 Euro gegen Infineon und von 20.148.000 Euro gegen Philips; beiden wurde keine Ermäßigung nach der Mitteilung über Zusammenarbeit gewährt.

Infineon und Philips riefen das Gericht der Europäischen Union an und beantragten, den Beschluss der Kommission für nichtig zu erklären. Sie bestreiten zum einen die Existenz eines Kartells und rügen zum anderen die Höhe der gegen sie verhängten Geldbuße.

Mit seinen Urteilen vom 15. Dezember 2016 weist das Gericht die Klagen ab und bestätigt die von der Kommission gegen die beiden Unternehmen verhängten Geldbußen.

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(Quelle: EuG)

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