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Unerlaubte Staatsbeihilfen: Elan muss 10 Mio. Euro zurückzahlen

Der slowenische Skiproduzent Elan hat nach Auffassung der EU-Kommission 2008 zu Unrecht staatliche Fördergelder erhalten. Slowenien muss von dem Unternehmen 10 Mio. Euro zurückfordern.
Von Redaktion
20. September 2012

Die Europäische Kommission hat angeordnet, dass Slowenien eine staatliche Beihilfe von 10 Mio. Euro, die Elan 2008 gewährt wurde, mitsamt Zinsen zurückfordern muss.

Zur Vorgeschichte: Ski-Hersteller Elan und Yachtbauer Elan Marine, beide finanziell angeschlagen, hatten in den Jahren 2007 und 2008 zwei Kapitalspritzen in Höhe von insgesamt rund 20 Mio. Euro erhalten. Der Staat Slowenien war zu diesem Zeitpunkt bei sämtlichen Anteilseignern von Elan zumindest Mehrheitseigner und hatte die Gelder daher nicht als staatliche Beihilfen eingestuft.

Nach der Beschwerde eines Konkurrenten leitete die Kommission 2010 eine Prüfung der Finanzierungen ein.

Die Untersuchung hat nun ergeben, dass die Kapitalzuführung im Jahr 2008 nicht mit den EU-Beihilfevorschriften in Einklang stand, weil "kein marktwirtschaftlich handelnder privater Kapitalgeber unter vergleichbaren Bedingungen Mittel bereitgestellt hätte". Somit verschaffte die Kapitalspritze dem Elan-Konzern laut Brüssel einen ungerechtfertigten Vorteil gegenüber seinen Wettbewerbern. Die slowenische Beihilfe war rechtswidrig und muss nun mit Zinsen zurückgezahlt werden.

Die 2007 gewährte Finanzspritze von 10 Mio. Euro stuft Brüssel hingegen nicht als staatliche Beihilfe im Sinne der EU-Beihilfevorschriften ein: Die staatlichen Anteilseigner von Elan stellten damals das Kapital zu denselben Bedingungen wie sein privater Anteilseigner bereit und agierten somit wie ein „marktwirtschaftlich handelnder Kapitalgeber“.

Slowenien sucht derzeit einen privaten Investor für Elan und hat deshalb 2011 ein zweistufiges Ausschreibungsverfahren eingeleitet.

(Quelle: EU-Kommission/ KP)

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