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EU: Mehr Rechtssicherheit für Recyclingindustrie

Abfälle werden zunehmend zu sekundären Rohstoffen und neuen Produkten verarbeitet, statt auf Deponien zu landen. Die EU hat nun Kriterien festgelegt, wann ein aus Abfällen zurückgewonnenes Material kein Abfall mehr ist und so behandelt werden kann wie andere Produkte oder Rohstoffe.
Von Redaktion
04. April 2011

Die erste EU-Verordnung über das Abfall-Ende, die am 31. März 2011 angenommen wurde, legt solche Kriterien für Eisen-, Stahl- und Aluminiumschrott fest. Ein wichtiges Ziel der Vorschriften ist die Förderung der Recyclingmärkte in der EU.

Einheitliche Regelung

Die neue Verordnung, heißt es aus Brüssel, schaffe „Rechtssicherheit und gleiche Wettbewerbsbedingung für die Recyclingindustrie, nimmt die unnötige Verwaltungslast vom Recyclingsektor, indem sichere und saubere Sekundärrohstoffe vom Geltungsbereich des Abfallrechts losgelöst werden, und trägt zur Rohstoffversorgung der europäischen Industrie bei.“
In der Vergangenheit habe das Fehlen klarer und vereinheitlichter Kriterien dazu geführt, dass einige Mitgliedstaaten unterschiedliche und nicht immer miteinander vereinbare Rahmenregelungen für Recyclingmaterialien entwickelt hätten.
Durch die neue Verordnung muss sauberer und sicherer Metallschrott nicht länger als Abfall eingestuft werden, vorausgesetzt die Hersteller wenden ein Qualitätsmanagementsystem an und weisen mit einer Konformitätserklärung für jede Schrottsendung nach, dass die Kriterien eingehalten wurden.

Nächste Schritte

Die Verordnung tritt nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und gilt nach einer sechsmonatigen Übergangsphase unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Die Kommission bereitet derzeit Kriterien für andere Materialströme wie Kupfer, Papier, Glas und Kompost vor, die von besonderer Bedeutung für die EU-Recyclingmärkte sind.

Weitere Informationen zur EU-Abfallpolitik finden Sie hier:
http://ec.europa.eu/environment/waste/index.htm

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